P-Konto und Wohngeld

5 Antworten

natürlich geht das. - sie bekommt davon nichts mit.

Sonst mach doch einfach Folgendes: Gibt im Wohngeldantrag als Empfängerkonto die Bankverbindung deiner Vermieterin an und zahl zukünftig nur noch den Differenzbetrag der Miete an sie. Gehen tut das. Gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 Wohngeldgesetz kann das Wohngeld mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person an den Empfänger der Miete gezahlt werden.

Du hast aber schon eine eigene Wohnung, oder? Was bitte, haben deine Eltern oder deine Vermieterin da mitzureden. Wie du das Geld für die Miete aufbringst, ist nicht deren Sorge.

Naja der Schufa wird gemeldet dass du ein P-Konto führst, und der Vermieter kann da Einsicht verlangen, ist aber unwahrscheinlich wenn du bereits da wohnst (nur bei nem neuen Mietvertrag wirds schwierig)

Hast du denn eine Pfändung? Wohngeld wäre kein problem, musst halt dann nur aufpassen dass du nicht über den freibetrag damit kommst, sonst ist das geld wieder weg

Klar geht das ,das interssiert doch nicht ob du ein P- Konto hast.

Bitte WAS geht das denn deine Vermieterin an?