P-Konto - Ehrenamt - Aufwandspauschalen?
Hallo alle Zusammen,
können Aufwandspauschalen für ein Ehrenamt gepfändet werden?
Es handelt sich um ein P-Konto, eine Privatinsolvenz erfolgte nicht.
Ist es möglich, den Pfändungsfreibetrag durch diese Aufwendungen zu erhöhen?
Können Aufwandspauschalen dirket beim Verein o. ä. gepfändet werden, wie Lohnpfändungen?
Ich bedanke mich jetzt schon für einigehende Antworten.
Liebe Grüße
2 Antworten
Die Aufwandsentschädigung kann nicht direkt bei dem Verein gepfändet werden, weil die Entschädigung nicht pfändbar ist.
Allerdings musst Du bezüglich Deines P-Kontos einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, das für die Vollstreckung zuständig ist stellen. Somit könnte sich Deine Freigrenze erhöhen. Ansonsten wird Dein Konto bis zur bisherigen Freigrenze gepfändet ohne Berücksichtigung der Art der Einkünfte.
Besorge Dir hierfür beim Verein für das Ehrenamt eine entsprechende Bescheinigung.
https://www.bankverzeichnis.com/bescheinigung-zur-erhoehung-der-freibetraege-auf-dem-p-konto/
Aufwandsentschädigungen sind nicht pfändbar
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
Der Antrag auf Erhöhung der Freigrenze muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.