Ordnungswiedrigkeit Linksparken?

3 Antworten

Das Parken entgegen der Fahrtichtung ist verboten!

Macht ja auch Sinn: Denn wenn du da losfahren willst, und vor dir noch andere Fahrzeuge dort parken, sieht du durch deine linke Fahrerposition doch gar nicht, ob dir da einer entgegen kommt.

Und derjenige hat uneingeschränkt Vorfahrt, auch wen der auf der von dir gesehenen Gegenspur fährt - denn wer aus dem ruhenden in den fließenden Verkehr einfährt, muss IMMER warten!

Du darfst nur am rechten Fahrbahnrand parken, wenn Du links stehst ist dies bis auf ein paar Ausnahmen nicht erlaubt.

StVO §12 Abs.4:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
zu dieser Zeit habe ich mit der Schnauze zu der Kreuzung geparkt, gilt das als Linksparken ?

Genau. Zum Parken ist der (in Fahrtrichtung) rechte Seitenstreifen oder falls nicht vorhanden Fahrbahnrand zu nutzen.

Tenerazia 
Fragesteller
 25.01.2023, 21:12

Aber dat macht doch kein Unterschied wo die Schnauze steht, für die die von Rechts stehe ich dennoch Links und die die von Links kommen stehe ich immer noch Rechts.

Aber danke, dann Zahle ich mal die 15 €

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Stadewaeldchen  25.01.2023, 21:17
@Tenerazia
Aber dat macht doch kein Unterschied wo die Schnauze steht

Beim Ausparken fährst du direkt in den Gegenverkehr.

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