Onlinepoker und Jobcenter arbeitslos?

9 Antworten

Wenn das aa dahinter kommt stellen die die Zahlung ein, bzw wenn sie irgendwann mal dahinterkommen musst du es zurückzahlen.

Ich würde es in bitcoins nehmen =)

Ob du es auszahlst oder nicht, ist ziemlich egal. Du hast das Geld gewonnen, hattest damit eine einmalige Einnahme, die du dem Amt melden musst. Dein ALG2 wird dann ggfs. entsprechend gekürzt.

http://www.refrago.de/Gewonnen_Werden_Gewinne_bei_Hartz_IV_angerechnet.frage482.html

Werden Gewinne bei Hartz IV angerechnet?

Wer als Empfänger von Hartz IV etwas gewinnt, muss dies dem Jobcenter unverzüglich melden. Denn der Gewinn wird dem Einkommen des Leistungsempfängers hinzugerechnet (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2010, Az. L 19 AS 77/09 und Sozialgericht Detmold, Urteil vom 23.10.2009, Az. S 13 AS 3/09). In Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns kann dies zu einer Kürzung des ALG II führen. Hintergrund dessen ist, dass die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt wird. Kann der Leistungsempfänger jedoch seinen Unterhalt durch eigene Mittel, wie etwa einem Gewinn, bestreiten, so führt dies zwingend zur Kürzung oder sogar Streichung des ALG II. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Leistungsempfänger den Gewinn zur Tilgung von Schulden nutzt (Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2011, Az. S 32 AS 788/11 ER).

Was ist bei Sachgewinnen?

Auch Sachgewinne werden dem Einkommen des Leistungsempfängers hinzugerechnet. So zum Beispiel beim Gewinn eines Autos (vgl. Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 19.03.2007, Az. S 27 AS 59/07 ER). Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Gewinn zu Geld gemacht wird oder nicht. Denn es kommt auf den Marktwert der Sache an. Diesen muss das Jobcenter gleich nach Mitteilung des Gewinns ermitteln. Lässt sich das Jobcenter bis zur Veräußerung des Sachgewinns Zeit, um dann den Erlös anzurechnen, so ist eine Kürzung oder Rückerstattung von ALG II unzulässig. Denn wird der Sachgewinn zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht berücksichtigt, so dürfen die Leistungsempfänger darauf vertrauen, dass ihnen die Leistung in voller Höhe auch zusteht (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 06.05.2014, Az. S 15 AS 132/11).

Bearbeitungsstand: 06.09.2015

Die 100 Euro kannst behalten.

Die Lösung ist, dass vom Jobcenter kein Geld bekommst und auch nicht bekommen musst, denn im Moment hast mehr als genug.

Ich muss da an einen Fall denken, da gewann ein Hartz4-Empfänger im Lotto. Da der Schein durch Gelder vom Amt bezahlt wurde, musste er den Gewinn an diese zahlen (Glaub das waren ca. 500.000 € und schon was her).

Kann sein das sie bei diesen Gewinn ähnlich verfahren.

Das wäre eigentlich nur Fair, weil das Geld zweckentfremdet wurde.

Wenn die dahinter kommen, werden dir alle Zahlungen gestrichen und es kann sein, dass du noch Geld zurückzahlen musst