Online Vertrag für digitale Dienstleistung ungültig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Er will einen Rechtsanwalt einschalten, der mir einen Brief schickt, wenn ich die Zahlung nicht erneut tätige.

Nennt man auch Nötigung und kannst du zur Anzeige bringen.
Zeigt aber auch klar wie "seriös" dieser Coach ist.

Bin ich jedoch erneut dazu verpflichtet diese Zahlung zu tätigen, nachdem er Probleme hatte, und es mir zurück gezahlt hat?

Rechtlich betrachtet habt Ihr noch immer einen Vertrag.
Aber auf das Widerrufsrecht zu verzichten funktioniert nur, wenn die Leistung sofort erfolgt und nicht Tage später.

Persönlich würde ich dem Vertrag widersprechen, da du starke Zweifel an einer gesunden Geschäftsbeziehung hast.
Da es hier aber um ein Coaching geht, was meist weder ein digitales Gut, einzigartige Dienstleistung o.ä. ist, kann das Widerrufsrecht hier ggf. gar nicht ausgeschlossen werden.

 jedoch hat der "Coach" diese mir wieder nach knapp 10 Tagen zurücküberwiesen, da er Probleme hatte, sich das Geld auszahlen zu lassen.

Davon ab, ist das schlicht sein Problem.


luki1 
Fragesteller
 06.05.2024, 18:29

Er will jetzt ein Inkassoverfahren einleiten, da ich nicht erneut zahlen werde. Die Leistung ist tatsächlich etwa 2 Tage später erfolgt. Also 2 Tage später bekam ich erst Zugang zu den Online Videos und der Gruppe usw.. Er meinte, das Geld wurde automatisch zurücküberwiesen, dafür kann weder er noch was, noch ich. Jedoch wäre ich weiterhin verpflichtet diese Zahlung zu leisten, da ich ja den Zugang bekommen habe. Wie soll ich deiner Meinung nach vorgehen?

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Comp4ny  06.05.2024, 18:40
@luki1

Um ein Inkassoverfahren einleiten zu können muss er dich erstmal entsprechend per Mahnung in Verzug setzen. Es sei denn er hat vertraglich bereits klar und unmissverständlich einen verzugsfrist gesetzt wann man sich im Verzug befindet.

Auch darfst du nicht vergessen dass Leute gerne gut drohen um Druck aufzubauen. Aber interessant erst Router dir mit Anwalt jetzt mit einem Inkasso. Also er kann hier nur entweder oder machen und doppelte Gebührenabrechnung das funktioniert sowieso nicht.

Aber entweder widersprichst du dir selber oder derjenige widerspricht sich, weil gerade hast du noch gesagt dass er das Geld sich nicht auszahlen lassen konnte. Jetzt sagst du dass er gesagt haben soll dass es automatisch zurückgebucht wurde.

Wie gesagt vertraglich betrachtet habt ihr beide einen Vertrag, er gibt dir seine Leistung die Du bezahlen musst. Über etwaige Zahlungsprobleme beim Verkäufer, dafür kannst du nicht in Kongress gezogen werden.

Wenn er dir aber jetzt Leistung gegeben hat die er auch versprochen hat, dann wärst Du allerdings schon zahlungspflichtig weil du ja eine Leistung bekommen hast.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage wie hat er dir diesen Zugang mitgeteilt. Per E-Mail? Per Direktnachricht? Weil wenn per E-Mail hat er ein nächstes Problem, er müsste jetzt beweisen dass du diese E-Mail und damit die Kenntnis über diesen Zugang auch bekommen hast.

Also unterm Strich gesehen würde ich einfach mal just for fun schreiben dass er gerne ein Inkassoverfahren einleiten kann, würde auch deine Gründe nennen warum du deine starken Zweifel hast und dass du gut Rechtsschutzversichert bist. Und wenn du wie gesagt per E-Mail darüber informiert worden bist also auf eine Kommunikationsweise die nicht nachweisbar ist so ohne weiteres, kannst du auch einfach mal als Bluff sagen du hast überhaupt keinen Zugang bekommen und somit keine Leistung.

Ich meine die Zahlungsdaten hast ja so oder so um Zweifel zwei noch zu zahlen, aber jemand der so reagiert, da wäre ich hellhörig

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luki1 
Fragesteller
 06.05.2024, 18:52
@Comp4ny

Erst mal danke für die lange Ausführung. Er hat mich nicht per Mahnung in Verzug gesetzt. Die ganze Kommunikation findet aktuell per WhatsApp statt. Ich habe gesagt, dass ich nicht erneut zahlen kann, und er sagte vorhin, dass Inkasso schon raus ist.

Es wäre ja keine doppelte Gebührenabrechnung. Wie bereits erwähnt, ich habe beim ersten Mal über Klarna gezahlt, er hat mir auch bewiesen, dass er das Geld erhalten hat, es sich aber nicht auszahlen lassen kann. Daraufhin meinte er, er muss eine Rückzahlung veranlassen, da es Probleme mit dem Zahlungsdienstleister gibt. Jetzt behauptet er seit neuestem aber, er hat die Rückzahlung nicht selber veranlasst, diese wurde automatisch getätigt.

Ebenso sagte er, dadurch dass diese Rückzahlung stattgefunden hat, bin ich jetzt erneut verpflichtet, den Betrag erneut zu zahlen.

Der Vertrag wurde halbwegs erfüllt. Er beinhaltet ein Coaching Paket, dass darauf abzielt, dem Klienten beim Aufbau eines erfolgreichen Online- Shops zu helfen. In dem Vertrag stehen ebenfalls auch Punkte, die nicht eingehalten worden sind. Bei Punkt 2 steht zum Beispiel: "Der Coach erstellt dem Klienten einen hochwertigen Online-Shop mit allen erforderlichen Funktionen." Dies ist nicht passiert, da ich zuvor selber mir ein Produkt erstellen soll. Dies wurde davor in keinster Weise erwähnt, und es hilft mir bei diesem Punkt auch niemand weiter.

Den Zugang hat er mir nach (ich berichtige: 3 Tagen!) per WhatsApp geschickt. Er sieht auch, dass ich Zugang habe.

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luki1 
Fragesteller
 06.05.2024, 19:31
@Comp4ny

Wäre cool, wenn du mir bei Zeiten noch eine Antwort auf meine neueste Nachricht geben könntest 🙏

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Comp4ny  06.05.2024, 19:41
@luki1
Er hat mich nicht per Mahnung in Verzug gesetzt.

Wenn er es nicht explizit gemacht hat, eine WhatsApp-Nachricht ist dafür auch eher ungeeignet, sonst auch nirgendwo und korrekt eine Frist gesetzt hat bei Vertragsabschluss wann man im Verzug ist, wird es schwer mit einem Inkasso.

Daraufhin meinte er, er muss eine Rückzahlung veranlassen, da es Probleme mit dem Zahlungsdienstleister gibt. Jetzt behauptet er seit neuestem aber, er hat die Rückzahlung nicht selber veranlasst, diese wurde automatisch getätigt.

Ja was denn nun? (^_^)
Ich glaube der VK weiß da selber nicht mehr was er sagt.

Der Vertrag wurde halbwegs erfüllt.

Halbwegs erfüllt ist aber nicht Vollständig erfüllt, ein Grund mehr vom Vertrag zurückzutreten wegen Nichterfüllung.
Also ganz ehrlich, ich vermute mal da steckt jemand dahinter, der entweder selber keine wirkliche Ahnung oder noch minderjährig ist.

Vor allem 2000 € ... dafür muss man aber enorm viel und gutes geboten bekommen.

Er beinhaltet ein Coaching Paket, dass darauf abzielt, dem Klienten beim Aufbau eines erfolgreichen Online- Shops zu helfen. [...] Bei Punkt 2 steht zum Beispiel: "Der Coach erstellt dem Klienten einen hochwertigen Online-Shop mit allen erforderlichen Funktionen." Dies ist nicht passiert, da ich zuvor selber mir ein Produkt erstellen soll. 

Also eine "Garantie" für einen erfolgreichen Online-Shop, gibt es nicht. Erfolgreich ist ein Shop nur dann, wenn man sich von er Masse im WWW abhebt, einzigartig ist, etwas anbietet was andere Shops nicht anbieten, dazu gehört SEHR VIEL ARBEIT und Zeit.

Ich gebe dir aber mal ein paar kostenlose Tipps voll unentgeltlich wie du eine Grundlage aufbauen kannst.
  • Shop-CMS gibt es in verschiedenen Preisklassen, Angebote und Variationen und Anbietern.

Willst du einen Onlineshop als Anfänger aufbauen, gibt es zb. Shopify auf Monatsabo. Viele Shops im Netz basieren auf Shopify und für den Einstieg generell in die E-Commerce Welt, eine gute Option. ABER du hast keine volle Kontrolle wie Shop-CMS Lösungen zum selber Hosten.

Anstatt dir eine Liste von unzähligen Shop-CMS zu posten, gibt es für 3 Lösungen die ich getestet und verwendet habe oder Verwende

  • Shopware - mächtiges Shop-CMS mit vielen Features, allerdings mittlerweile auch sehr teuer geworden - für Kleinunternehmer aber zu teuer
  • Shopware: Community Edition - der Einstieg in die Shopware-Welt, wenn auch eben auch stark eingeschränkt
  • Gambio - als weitere Alternative, für kleine bis mittlere Shops ab knapp 25 € im Monat (Monatszahlung)

und viele mehr. WIX gibt es zb. auch noch.

Aber ein Shop CMS was selten bis nie irgendwo erwähnt wird, aber durch seine Community und Open-Source stetig weiterentwickelt wird und man als Kleinunternehmer gut einsteigen kann - DAS GANZE AUCH NOCH KOSTENLOS - ist modified eCommerce Shopsoftware .

Dieses Shop CMS nutze ich zb. bei voller Kontrolle und "eigentlich" auch leicht zu bedienen. Man muss aber auch hier etwas Verständnis für Codezeilen haben da man vieles nur einstellen kann, wenn man sich mit .php und .html auskennt.

NUR ZUM VERSTÄNDNIS - Du musst nicht Programmieren können UND du findest auch das was du meistens suchst als Anleitung im aktiven Community Forum oder im Netz. Aber modfied gehört mit zu den besten kostenlosen Lösungen was du bekommen kannst.

Dann braucht es noch einen Webhoster um seinen Shop ins Netz zu bringen

Sofern man nicht auf Lösungen wie Web-Cloud Anbietern setzt, braucht man noch einen eigenen Webhoster wie zb. Dogato oder Host Europe sowie ein FTP-Programm (zb. Filezilla).

Ich bin zb. bei beiden Hostern für unterschiedliche Projekte.

Aber alles was ich dir hier erzähle, findest du auch kostenlos im WWW. Besonders auf Seiten wie Youtube sehr ausführlich - KOSTENLOS.

Diese 2000 € würde ich lieber in eine Agentur stecken die dir dabei hilft oder in ein Template mit einem Design. Davon hast du 1000% mehr als in einen Coach.

Dies wurde davor in keinster Weise erwähnt, und es hilft mir bei diesem Punkt auch niemand weiter.

Schlicht keine Vertragserfüllung und somit Vertragsbruch.
Man kann kein Auto versprechen, die Karosserie hinstellen aber keine Räder und Lenkrad liefern.

Das was er da vermeintlich anbietet, ist mit einem professionellen Coaching nicht bei 2000 € getan. Vor allem wenn er mehrere Kunden hätte wo er genau das selbe machen müsste.

Erfolgreich einen Online-Shop zu führen, wie gesagt, brauch viel mehr als nur nen Shop in den Netz zu stellen. Dazu gehört aktive Werbung, Kontaktpflege, das Rechtliche drum herum, wie verwaltete man einen Shop, welchen Hoster für seinen Shop nutzt man oder oder oder.

  • PS. Vll. sollte ich mein Wissen auch mal bei Copcart verkaufen als Digitale Dienstleistung. Nur würde ich dafür keine 2000 € verlangen ^^
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luki1 
Fragesteller
 06.05.2024, 20:13
@Comp4ny

Vielen Dank. Ja, kannst ja mal selber gucken. CS Elite nennt sich das nämlich 😅 Ich danke dir, für die Antworten.

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luki1 
Fragesteller
 06.05.2024, 20:25
@Comp4ny

Würde dir gerne eine Audio schicken, die er mir gerade gemacht hat 🤯

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Comp4ny  06.05.2024, 20:48
@luki1

Ohne jetzt diesen "Dennis" direkt zu Verurteilen, aber ich schau mir die Webseite da gerade mal an. Optisch ist die schon interessant gestaltet... aber wenn ich so Aussagen lese wie:

Ich werde für dein Produkt eine Highend-Webseite bauen, welche deinen Kunden emotional als auch psychologisch zum Kauf anregen wird.

... uff. Ein großes Versprechen.
Kunden wollen ein Produkt in guter Qualität und günstig noch dazu.
Das ist kein Geheimnis.

Steuern, Gewerbe … ein Thema, was sehr viele „Coaches“ nicht ansprechen.

Also das ist eigentlich eine Grundvoraussetzung um überhaupt mit dem Thema Gewerbe (Onlineshop) anfangen zu können.
Die Gewerbeanmeldung mache ich mit dir in 5-10 Minuten. Länger sitzt man meist auch nicht beim Amt und schon hat man seine beglaubigte Gewerbeanmeldung in der Hand. Denn nichts anderes ist der "Gewerbeschein".

Dass ich das Marketing beherrsche, sollte eigentlich klar sein.

Joar... viele Versprechen, großes Gerede, viel Bling bling auf der Webseite.
Abgesehen vom Milchbubi-Face... aber das hat ja nix zu heißen.

Schreibfehler inkl. Man schreibt Spezialisten mit einem L lieber Dennis W.
Nicht mit 2 L.

  • Aber ich wäre nicht ich, wenn ich nicht Detektiv spielen würde.

Aber ein gutes Video was das Thema schnell und einfach erklärt, gibt es wieder kostenlos auf Youtube.

Im Grunde nichts anderes als Copcart als Plattform.

Ach da gibt es noch so vieles mehr...

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GS2000  07.05.2024, 08:09
@luki1
Aber auf das Widerrufsrecht zu verzichten funktioniert nur, wenn die Leistung sofort erfolgt und nicht Tage später.

Es müsste dazu die sofortige Ausführung durch den Besteller verlangt worden sein! Da dies mittlerweile bei diesen Veranstalltungen als Voraussetzung gesehen wird, ist es schon deswegen ungültig.

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Comp4ny  07.05.2024, 10:50
@GS2000
Da dies mittlerweile bei diesen Veranstalltungen als Voraussetzung gesehen wird, ist es schon deswegen ungültig.

Wenn du wüsstest was alles "ungültig" bei der ganzen Sache ist.
Mittlerweile liegt mir der Vertrag auch vor und was soll ich sagen... von A-Z fehlerhafte, falsche oder gänzlich nicht vorhandene Punkte.

Jeder Anwalt, jeder Richter "zerfetzt" dieses 1. Seitige Stück was der Herr W. hier "Vertrag" nennen will mit nur 8 kurzen "Vertragspunkten". in der Luft und baut sich dann Konfetti daraus.

Das was du meinst ist die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers gemäß BGB, dass der Verkäufer (in diesem Fall "Coach") vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig sein soll. Dies muss durch ein eindeutiges Kästchen, Haken o.ä. auf der Webseite ausdrücklich ersichtlich sein inkl. Rechtsfolgebelehrung.

Problem dabei: Sowas gibt es grundsätzlich nicht.
Die Kommunikation erfolgte ausschließlich per WhatsApp und der Fragesteller hat nie eine derartige Zustimmung anderswo erteilt.

Hinzu kommt die fehelende DSGVO-Klausel mit allem drum und dran, div. Widersprüche in den Chatverläufen UND --- Sitz der Firma von Herrn W., ist in Dubai. Genau genommen, eine Briefkastenfirma wo rund 34.000 weitere "Kunden" ihren Sitz haben sollen, in 1. Gebäude.

Der nette Herr W. hat auch ne entsprechende Nachricht noch bekommen... wie zu erwarten.... keine Reaktion mehr drauf.

Auch lustig: Nachdem Herr W. kein Argumente mehr aufbringen konnte, schickte dieser "seine Freundin" vor mit dem der Fragesteller aber keinerlei Vertragliche Beziehung hat.

Seriosität vom aller feinsten würde ich da sagen :D

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GS2000  07.05.2024, 11:36
@Comp4ny

Copecart wird mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft genau untersucht...

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Comp4ny  07.05.2024, 11:42
@GS2000

Wer nichts illegales Anbietet, hat ja nichts zu befürchten.

Aber Dennis W. vertreibt seine "fragwürdige Dienstleitung" nicht über Copcart, sondern auf seiner eigenen Webseite, welche zugegeben auch viele Fehlerhafte oder auch gar keine Angaben hat die gesetzlich vorgeschrieben sind.

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Von solchen Sachen kann eigentlich beinahe immer FINGER WEG geraten werden.

Im Vertrag steht auch, dass kein Widerufssrecht besteht, da es sich um eine digitale Dienstleistung handelt.

Das dürfte soweit ungültig sein, zumindest wurde es in anderen gleich gelagerten Fällen als ungültig gerichtlich gekippt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Comp4ny  07.05.2024, 16:35

Um die Sache etwas abzukürzen, Dennis W., der "Coach". Hat sich komplett zurückgezogen und verzichtet auf weitere Rechtsansprüche, nachdem ich mit dem Fragesteller sein Kartenhaus zu Fall gebracht habe.

Neben Drohungen mit Anwalt, Inkasso und Klage, wurde er auf freundliche und direkte Art in die Schranken verwiesen.

Das ganze Konzept ist illegal was er da macht. Der besagte Vertrag existiert gar nicht erst weil wenn man sich diesen Vertrag mal durchliest ist das ein Witz.

Unabhängig dessen dass sämtliche Grundvoraussetzungen überhaupt ein Gewerbe online zu betreiben fehlt genau genommen Dienstleistungen angeboten werden dürfen

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