Ohrfeige vom Chef

8 Antworten

Es ist Mobbing, Körperverletzung zugleich! Bei sowas verliert der Ausbildender sogar seinen Job, weil sowas unmöglich ist! Geldstrafe gibts glaub ich auch. sowas muss man aber melden! Schließlich wird "dein Kumpel" nicht der einzige sein, der so ungerecht behandelt wird!

Ohrfeigen sind in der heutigen Zeit keine Erziehungs- und Maßregelungsmethode mehr.

Zurückschlagen,wie von mehreren User vorgeschlagen,ist aber auch keine Lösung.

Dein Kollege soll sich mit der für eure Ausbildung zuständigen,übergeordneten Stelle,je nach Berufswahl ist das die IHK oder HWK, in Verbindung setzen und dort den Sachverhalt schildern.Dort steht man ihm mit Rat und Tat zur Seite.Im Falle eines Falles wird man ihm dort auch eine neue Ausbildungsstelle vermitteln.

das geht garnich... is körperverletzung, anzeigen! oder zurückschlagen^^

aber in ernst, das darf kein arbeitgeber und wenn dein kollege ihn anzeigt, darf der chef ihn auch nicht kündigen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass der chef das nicht getan hat. aber wenn das vor gericht geht, kann dein kollege seit ich weis schmerzensgeld benatragen, und er darf auch nicht gekündigt werden. ich würde mich das ja keine sekunde gefallen lassen, wo kommen wir denn da hin wenn man sich als azubi schlagen lässt?! ich würd sofort zurückschlagen^^ und dann anzeige machen.....

MsDoolittle  30.06.2011, 01:43

Na, zurückschlagen ist wohl keine wirklich gute Idee...

Goldfasan  30.06.2011, 03:01
@MsDoolittle

doch, das ist immer die beste, warum gerichte bemühen, wenn man es unter männern regeln kann?

und ganz ehrlich, auch als täter würde ich lieber eine ins gesicht bekommen, als 30 und mehr tagessätze zu zahlen und meinen job zu verlieren....

Um Gottes Willen! Normalerweise kann - und sollte - man so ein Beschäftigungsverhältnis fristlos kündigen. Genau dazu hätte er nämlich das Recht.

Da der Kollege in der Ausbildung ist, würde ihm das jedoch selbst schaden. Er könnte schliesslich seine Ausbildung nicht abschliessen.

Ich vermute daher, dass er sogar Anspruch auf Schadenersatz haben kann. - Schliesslich könnte er in dem Fall erst sehr viel später vollen Lohn beziehen. Er müsste ja eine neue Ausbildung anfangen.

Ich empfehle ihm, seinen Arbeitgeber schriftlich aufzufordern, den Ausbilder auf der Stelle aus seinem Umfeld zu entfernen und Schadenersatzansprüche für entgangen zukünftigen Lohn im Falle einer fristlosen Kündigung anzukündigen.

Da er in der Ausbildung steht, hat er Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann ihn auch bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht einfach hinauswerfen.

Wenn der Arbeitgeber nicht sofort einlenkt, sollte er sich zunächst krank schreiben lassen. Dann kann er sich in Ruhe über die Rechtslage und seine nächsten Schritte erkundigen.

jungs , ihr seid doch hier nicht im Kindergarten, wenn euch euer Chef schlägt, wer seid ihr?

Idioten , oder was ? ich hab selbst eine Fa., aber wenn ich so etwas höre, dA KÖNNT ICH EXPLODIEREN 1

scallawags  30.06.2011, 01:18

Jeder, der im Strukturvertrieb arbeitet oder Staubsauger an der Haustür an ahnungslose Rentner verhökert, nennt sich heutzutage Firmeninhaber ;-) Über ein Mindestmaß an Rechtskenntnis sollte man allerdings auch dann verfügen.

MsDoolittle  30.06.2011, 01:44
@scallawags

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