2 Antworten

Das entscheidet die Lehrkraft. Nur bei der Matura gibt es eine Vorgabe durch das Unterrichtsministerium.

Deine Quellen beziehen sich auf Prüfungsordnungen von Unis, das ist für dich zu 100% irrelevant

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien

Deine Quellen sind Unis. Die machen ihre eigenen Regeln. Da kann es sogar sein, dass bei der einen Lehrveranstaltung andere Taschenrechner erlaubt sind als bei einer anderen. Das ist also nicht die rechtliche Grundlage.

Schlussendlich entscheidet der Lehrer, welche Taschenrechner bei Schularbeiten erlaubt sind. Das hat den einfachen Grund, dass die Schularbeit für einen bestimmten Typ Taschenrechner ausgelegt ist (von der Zeit her). Je mehr der Taschenrechner kann, desto schneller ist man und desto mehr Aufgaben muss einem der Lehrer stellen. Daher bestimmt der Lehrer, wie viel der Taschenrechner können darf.

Was nicht erlaubt ist, ist das Vorschreiben eines expliziten Modells. Der Lehrer kann sagen, der Taschenrechner darf dieses und jenes nicht können. Er kann aber nicht verlangen, dass man ein ganz bestimmtes Modell verwendet.