Österreich - Gesetzlage zu Baulärm?
Hallo! Ich habe momentan Bauarbeiten bei uns im Haus weil im EG eine Wohnung Renoviert wird.
Soweit kein Problem, ABER:
*Sie stemmen und Bohren momentan sehr viel.
*Sie machen von ca 9 weg bis 16 Uhr kaum bis keine Pausen.
*Und aus irgend einem Grund lassen die trotz mehrmaliger Aufforderung die Wohnungstür zu unserem Stiegenhaus offen, wodurch wir heute, vom EG weg, im dritten Stock, IN der Wohnung, bei verschlossenen Türen lärmspitzen von über 70db hatten (die Aufzeichnung dazu im Bild)
Gibt es in Ö Gesetze laut denen Baulärm geregelt ist? Die Situation ist unangenehm weil wir ein Kleinkind (17 Monate) zuhause haben und der kleine derzeit nicht die Möglichkeit hat zumindest Mittags ein wenig zu Schlafen.
Die Genossenschaft ist Informiert, diese A-Löcher unten wissen Bescheid und bei der Firma selbst werde ich heute auch noch Anrufen aber ich würde gerne Wissen ob es klare Regelungen bzgl Mittagsruhe und Lärmgrenzen gibt auf welche ich verweisen könnte.
Lg
6 Antworten
https://www.wohnnet.at/finanzieren/investment/laermbelaestigung-23947
zitiere aus zweitem Link:
Gartenarbeit oder Baustellenlärm dürfen gewisse Geräuschbelastungsintensitäten nicht überschreiten und sollten so schnell als möglich vonstatten gehen.
Nein, das ist zu akzeptieren. Im Endeffekt auch nichts anderes als wenn euer Kind schreit, das müssen die NachbarInnen genauso akzeptieren.
Stemmen kann man nunmal nicht leise.
Hier die Lage in Wien, in den anderes Bundesländern ist es dasselbe in grün:
https://www.wien.gv.at/umwelt/laerm/wissen/arten/baulaerm.html
Die Tür wird nicht sonderlich viel bringen. Möglicherweise hat es auch Gründe, beispielsweise 5 Hackler und nur ein Schlüssel, da macht man nicht zu wenn dauernd jemand rausgehen muss.
Meines Erachtens ist es besser jetzt ein paar Tage viel Lärm zu haben als über Wochen jeden Tag 2h Stemmarbeiten.
Wetter wird jetzt eh wieder besser, also am besten mit dem Kind draußen sein. Mittagsschläfchen bei den Großeltern absolvieren lassen etc.
Den ganzen Tag darüber ärgern bringt genauso wenig wie jetzt überall eine Beschwerde zu schreiben, du machst dir nur Feinde aber bringen wird es gar nichts.
Es ist ein recht altes Wohnhaus mit alten Standarts. Wir haben noch Türklinken bei allen Türen. Die kommen schon rein und raus. Geht da wohl eher darum das ein BISSCHEN mehr durchzug hat als "nur" mit offenen Fenstern bzgl Staubentwicklung.
Auf kosten aller die da drinnen Wohnen. Aber habe ja jetzt schon genug Infos also nochmal Freundlich bei der Firma selbst, dann etwas ernster bei anderer Stelle wenn das nichts hilft ✌️
Geht da wohl eher darum das ein BISSCHEN mehr durchzug hat als "nur" mit offenen Fenstern bzgl Staubentwicklung.
Und das findest du ist kein legitimer Grund? Meines Erachtens nämlich sehr wohl. Stemme mal ein paar Stunden, ohne Durchzug siehst du dann nicht mal mehr was. Von der gesundheitlichen Belastung fange ich erst gar nicht an.
Auf kosten aller die da drinnen Wohnen. Aber habe ja jetzt schon genug Infos also nochmal Freundlich bei der Firma selbst, dann etwas ernster bei anderer Stelle wenn das nichts hilft ✌️
Tu was du nicht lassen kannst aber bringen wird es dir nichts. Am Ende stehst du einfach nur als Querulant da
Kannst du knicken.
Bau macht Lärm. Die produzieren da nicht aus Freude Lärm., sondern es ist das Abfallprodukt ihrer Tätigkeit.
Da kannst du gar nix in der Art machen.
Du kannst es nur erdulden und die Miete mindern. In Deutschland. Ich weiß nicht, ob ihr das auch könnt.
Nicht mal ganz 70 db. Das ist in etwa die Lautstärke von einem normalen Staubsauger. Das geht völlig in Ordnung.
Ich habe mir jetzt nicht jeden link auf der Seite aufgerufen. Bin sicher, das ist etwas dabei.
dann hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000056
Schon besser und darin steht, solange die Geräte auf dem technischen Stand sind dürfen sie die Grenzwerte jener Maschine nicht übersteigen. Gibt also keine generelle Zahl.
Leise zu Stemmen verlangt auch niemand aber die Wohnungstür sperrangelweit offen zu lassen während man Stemmt ist nicht nur Dreist sondern auch Fahrlässig.