"Oben Ohne Bild" per Whatsapp weiterleiten
Guten Abend,
Bekannte von mir schicken ein Bild von einer Mitschülerin weiter, welche 16 Jahre ist.
Zu sehen ist die bekannte Mitschülerin wie sie mit ihren Armen die Brüste verdeckt. Es ist jedoch klar erkennbar, das sie kein Oberteil anhat.
Ist es strafrechtlich das Bild weiter zu leiten?
Wenn möglich, bitte nur kompetente und sinnvolle Antworten.
9 Antworten
Wenn derjenige der auf dem Bild abgebildet ist, damit nicht einverstanden ist, kann man eine Anzeige machen.
Natürlich ist das Strafbar. Wenn die Person das nicht möchte das das weiterverschickt wird ist das sogar sehr strafbar. Da kann mann auch mal vors Gericht kommen. Doch die Person muss erstmal den Mut aufbringen eine Anzeige zu ertatten. Wenn eine Schule das MItbekommt dann kann diese auch etwas unternehmen. Es ist nunmal eben schwer das zurück zu verfolgen und alles zu löschen. Aber wer weiß. Vielleicht wollte das das Mädel auch und es ist freiwillig
Sie ist 16 und hat das Bild wahrscheinlich selber von sich machen lassen 😚?! Da kannst jetzt mal sehen wie blöd Du bist wenn Mann sowas macht! Wenn das Bild jedoch heimlich von ihr gemacht ist (also ohne ihre Zustimmung!), kann sie anzeige gegen die/ der jeweilige Person(en) erstatten die das Bild gemacht hat und verbreitet hat/haben!
Es ist nicht strafrechtlich, kann aber strafbar sein. Du solltest also das Bild nicht weiterleiten. Und auch nicht behaupten, dass es um andere "Personen" geht, die das tun wollen.
Ohne ihrem Einverständnis ist es verboten und auch strafbar
Alles klar, danke.
Dann werde ich sofort versuchen die Personen zu stoppen.