Nutzung einer Wiese vor dem Haus
Hallo, ich wohne in einer Haushälfte eines Zweifamilienhauses. Zwischen dem Zaun und unserer Haushälfte befindet sich eine kleine Wiese von einem Durchmesser von ungefähr 5x3 m.
Der Mieter hat die Reste eines Zaunes auf dieser Wiese seit ungefähr 3 Wochen liegen lassen. Da ich da gern sitze, habe ich ihn gefragt, ob er es wegräumen kann. Das wollte er nicht. Auf meine Antwort, dass ich es dann dorthin räume, wo es keinen stört, meinte er, dass es zu gefährlich wäre wegen den Nägeln und er dann dafür haften würde, wenn ich mich verletze. Ich habe die Zaunreste dort liegen zu lassen, wo sie sind.
Meine Fragen dazu:
Habe ich diese Wiese gemietet, auch, wenn sie nicht explizit im Mietvertrag steht?
Darf ich die Zaunreste wegräumen und auf sein Grundstück legen?
Vielen Dank für die Antwort!
6 Antworten
Die Siuation, die du beschreibst, ist unklar. Wenn du allein Mieter einer Haushälfte in einem Zweifamilienhaus bist. dann hast du das halbe Grundstück mitgemietet, falls es eine Grundstücktrennung gibt. Der Mieter des 2. Hausteiles hat dir keine Anweisungen zu geben und schon gar nicht Zaunteile auf deiner Mietsache zu deponieren. Aufforderung zur Beseitigung mit Termin, wenn nicht erfüllt wird - Ersatzvornahme und Schadensersatz fordern.
Raum es weg.
was steht im mietvertrag?
Weg mit dem Sch.eiß schneids vieleicht klein und verheitz es machen wir immer so wenn so was anfällt die Nägel kann man später mit der Asche weg schmeißen
Du hast gemietet, was im Mietvertrag steht. Wenn da Gartennutzung steht, kannst du auch nutzen.
PS: Ich hätte den kaputten Zaun trotz "Verletzungsgefahr" weggeräumt und mich ggf. auf meine Krnakenkasse verlassen. Wo ist das Problem. Das Haftungsgeschwätz kannst du doch vergessen.