Nur einer mit Erfahrung bitte Schreiben?

1 Antwort

Wenn Du unterschreibst, erkennst Du die Vaterschaft an und wirst fortan unterhaltspflichtig.

Wenn sie nicht unterschreibt, ist das formal ohne Bedeutung, es sei denn es kommt zum Sorgerechtsstreit.
Sie kann Dir rechtlich den Umgang mit dem nicht verweigern.

Das dürfte des Pudels Kern sein, hier liegt der Hase im Pfeffer.
Wenn sie mit Dir keinen Kontakt mehr wünscht, aber via Umgangsrecht nicht vermeiden kann.