Elektronische Signatur rechtsgültig oder nicht?

2 Antworten

Das wird vom Vertragsrecht bestimmt. Wenn du und die Uni eine "elektronische Unterschrift" in dem von Dir vorgenommenen Verfahren als bindend betrachtet, dann ist sie für euch auch bindend.

Ich zweifle an zwei Dingen:

  1. Die Uni wird als (quasi-)öffentlichrechtliche Institution kaum Bestätigungen in dieser Form akzeptieren, sofern sie dies nicht sehr deutlich in den Immatrikulationsunterlagen erwähnt hat. Lies also dort nach!
  2. Der zweite Zweifel ist das von dir erwähnte Signieren mit einem elektronischen Stift. Das dürfte per-se nicht rechtsbindend sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eher nein.

Es gibt da ein paar Anforderungen, die es benötigt.

der Unterzeichner muss identifizierbar sein

das Dokument darf nicht veränderbar sein, bzw. die Änderungen müssen transparent und lückenlos sein

ein Identifikationsmerkmal des Unterzeichners muss mit dem Inhalt des unterzeichneten Dokuments zusammenpassen.

Insgesamt brauchts dazu ein entsprechendes Unterschriftenpad udn ein entsprechendes Dokument, dass dann auch mit der Untershcrift versiegelt wird.