Kann ich eine "neue" Unterschrift benutzen?

4 Antworten

Deine Unterschrift kannst Du selbstverstaendlich jederzeit aendern, das sollte aber nicht zu oft passieren um Verwirrung der Geschäftspartner zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewaehrleisten. Die Unterschrift sollte Dein Namenszug sein, in welcher Sprache/Schrift ist egal, doch sollte mindestens ein Buchstabe deutlich erkennbar sein. Empfehung: Waehle einen Stichtag fuer Deine neue Unterschrift, und fange mit der Neuausstellung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis/Reisepass/Fuehrerschein) an ab dessen Erhalt die neue Unterschrift guelt. http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html

Deine Unterschrift ist Deine Unterschrift, und wenn Du drei Kreuze machst.

Vielleicht denkst Du aber mal drüber nach, einfach mit Deinem Namen zu unterschreiben, anstatt mit einem "Gemälde", das, wie Du js jetzt schon selbst feststellst, Geschmack und Mode unterworfen ist und daher immer mal wider geändert werden müsste? Wozu nutzt einem so eine "Kunst"-Unterschrift?

ja, kannst du selbstverständlich. Allerdings könnte das für Verwirrung sorgen, wenn du z.B. im Supermarkt per Karte bezahlst und die Unterschrift anders ist als die auf dem Ausweis.

aber rechtlich kann da nicht passieren da ich noch keine 18 bin ?

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@xxxthoxxx

Nein, rechtlich ist das völlig egal wie du unterschreibst und wie oft du die Unterschrift wechselst.Interessiert den Gesetzgeber absolut garnicht.

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Wie deine Unterschrift aussieht ist egal, du kannst auch Superman schreiben, es muss nur klar sein, dass du unterschrieben hast und dass der Vertrag (o. ä.) ernst gemeint ist.