Notendurchschnitt bei Verkürzung der Ausbildung?
Hallo zusammen,
ich mache aktuell eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Ich bin nun im 2. Ausbildungsjahr und habe heute meine Zeugnisnoten bekommen.
Ich konnte meinen Ansprechpartner bei der IHK nicht erreichen, vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid:
Mein Chef ist mit den Leistungen sehr zufrieden und hat mich gefragt, ob ich die Ausbildung nicht verkürzen möchte. Ich habe mich dazu eingelesen und gesehen, dass der Durchschnitt der berufsbezogenen Fächer 2,49 oder besser sein muss.
Mir stellt sich jetzt die Frage, was mit den berufsbezogenen Fächer ist, die ich im 1. Ausbildungsjahr hatte, im 2. Jahr jedoch nicht mehr. Werden diese ebenfalls einberechnet oder bezieht sich der Durchschnitt ausschließlich auf das diesjährige Zeugnis?
Vielen Dank.
1 Antwort
"Der Ausbildungsbetrieb und die jeweilige Berufsschule bescheinigt dem Auszubildenden mindestens gute Leistungen. Die durchschnittlichen schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern müssen besser als 2,49 sein."
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Azubis/pruefungen/VZ_AP/670872
Eig. sollte es so ein, dass du die Noten vom 1 Schuljahres mit ins 2 Jahr überträgst und das dann einfach normal weitergeführt wird.
Genau das habe ich auch gelesen, dort steht aber nicht, ob ich die Noten des 1. Schuljahres mit einberechnen muss.