Ausbildung verkürzen 1,5 Jahre?

2 Antworten

verkürzen nur bei können - nicht wegen titeln ;-))

Bei einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren muss die Mindestausbildungszeit 2 Jahre betragen. Das heißt, die Ausbildung darf maximal um 1,5 Jahre verkürzt werden.
Hier noch ein Auszug aus der HWK Köln:

  • Fachoberschulreife => Verkürzung um sechs Monate möglich
  • Fachhochschulreife => Verkürzung um zwölf Monate möglich
  • Abitur => Verkürzung um zwölf Monate möglich
  • Abgeschlossene Berufsausbildung => Verkürzung um zwölf Monate möglich
  • Lebensalter > 21 Jahre => Verkürzung um zwölf Monate möglich
  • Besuch einer Berufsfachschule => Verkürzung um bis zu 18 Monate möglich