Welches Zeugnis bei Verkürzung einer Ausbildung?
Ich mache eine kaufmännische Ausbildung und möchte gerne auf 2,5 Jahre verkürzen. Aktuell bin ich im ersten Jahr und wir bekommen in einem Monat unser Zeugnis. Ist der Schnitt von diesem relevant für die Verkürzung oder das Zeugnis von 2. LJ?
2 Antworten
Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist.
Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn das letzte! Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und die praktischen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,49 bewertet werden.
Es gilt also das Zeugnis nach dem zweiten Ausbildungsjahr.
Die Jahresendzeugnisse ;) Kann sowohl nach dem 1. als auch dem 2. Lehrjahr beantragt wären, beim 2. ist es halt imho zu spät