Ausbildungsverkürzung im nach hinein abgelehnt?
Hallo,
ich befinde mich momentan in der Ausbildung und habe vor wenigen Monaten den Antrag bei der IHK zur Verkürzung eingereicht (6Monate), welcher auch genehmigt wurde.
Der Schnitt des Zeugnisses, welches mit dem Antrag eingereicht wurde, lag unter 2,49. Somit kein Problem.
Nun bekomme ich im Frühjahr nochmal ein Halbjahreszeugnis, bevor ich die Abschlussprüfung im Sommer mache.
Wie ist es wenn dieses Zeugnis nun schlechter als 2,49 wird ? Kann die Verkürzungsbestätigung dann doch noch von der ihk rückgängig gemacht werden bzw ich nicht zur Prüfung zugelassen werden im Sommer ?
Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Hallo!
Die Verkürzung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Sie ist damit bindend und kann nicht ohne weiteres "zurückgezogen" werden.
Natürlich solltest du dennoch versuchen deine Note zu halten oder zu verbessern :-)
Grüße