Notdienst die behandlung verweigern -per Brief?

9 Antworten

Hi,

ein einsichtsfähiger und einwilligungsfähiger Patient kann eine Behandlung natürlich ablehnen - dazu braucht es keinen Brief.

Lediglich, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung kundzutun, kann dies mittels Patientenverfügung geregelt werden.

Der Clou ist eben: einsichts- und einwilligungsfähig.

Bei einer akuten, vitalen Bedrohung kann zurecht angenommen werden, dass die Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt ist und die Ablehnung der Maßnahme nicht rechtswirksam.

Spätestens mit Eintritt der Bewusstlosigkeit tritt die mutmaßliche Einwilligung bis zum Beweis einer anderslautenden Regelung (z.B. Patientenverfügung) an Stelle der Einwilligung - heißt: in der Akutsituation wird behandelt, unabhängig vom tatsächlichen Willen des Patienten.

Ganz so einfach ist es also nicht.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
beamer05  10.04.2020, 12:40
heißt: in der Akutsituation wird behandelt, unabhängig vom tatsächlichen Willen des Patienten.

Eben!

Und das ggf. selbst wenn ein entgegenstehender Wunsch(?) auf der Brust tätowiert ist (DNR)

https://www.patientenverfuegung.digital/blog/der-letzte-wille-auf-der-haut-ein-tattoo-als-wirksame-patientenverfugung

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SaniOnTheRoad  10.04.2020, 13:04
@beamer05
Und das ggf. selbst wenn ein entgegenstehender Wunsch(?) auf der Brust tätowiert ist (DNR)

Das fällt - zumindest nach gängiger Auffassung - ja ohnehin unter Körperschmuck und nicht unter "rechtskräftige Willensbekundung".

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Rollerfreake  10.04.2020, 13:15
@SaniOnTheRoad

Tattoos als Patientenverfügung sind ja sowieso aus den verschiedensten Begründungen von der Rechtsprechung als Unwirksam eingestuft worden. Angeführte Begründungen sind: der Patient könnte seinen Willen geändert haben, es jedoch nicht mehr rechtzeitig zum Tattoostudio geschafft haben, um das Tattoo überstechen zu lassen oder die Person hat überhaupt nicht das Geld zum Überstechen mit einem anderen Motiv. Der Patient kann seinen Willen ja von jetzt auf gleich ändern, ein Papier kann dann einfach zerissen werden, ein Tattoo geht jedoch nicht so schnell an den neuen Willen anzupassen.

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Das ist richtig, wenn man ein Rettungssanitäter ruft und der Patient möchte nicht behandelt werden und nicht ins Krankenhaus, dann müssen die das respektieren. Aber ich glaube, wenn du einen Herzanfall hast, dann hast du dermaßen Schmerzen und bist froh, dass man dich mitnimmt um dir zu helfen.

Der Wille des Patienten ist vom Grundsatz her zu respektieren, auch wenn er aus medizinischer Sicht noch so "unvernünftig" erscheinen mag. Das Rettungsfachpersonal und der Notarzt müssen jedoch vom Patienten rechtskräftig von ihrer Hilfeleistungspflicht aus Paragraph 323c des Strafgesetzbuches (StGB) und als Garant nach Paragraph 13 des Strafgesetzbuches entbunden werden. Es ist dem Personal also strengstens untersagt, bei der ersten Äußerung des Patienten keine Behandlung zu wünschen die Einsatzörtlichkeit zu verlassen, vielmehr muss der Patient gemäß der Rechtsprechung schonungslos über die möglichen gesundheitlichen Folgen einer Verweigerung aufgeklärt werden, das wird dann im Patientenprotokoll dokumentiert und der Patient sollte unterschreiben, dass er eine Aufklärung erhalten und diese auch verstanden hat.

Ist der Patient allerdings nicht in der Lage, rechtskräftig eine Behandlung zu verweigern, zum Beispiel aufgrund einer Bewusstlosigkeit und das meinst du wahrscheinlich, dann gilt bis zum endgültigen Beweis des Gegenteiles die mutmaßliche Einwilligung des Patienten in alle notwendigen medizinischen Maßnahmen. Wenn du Maßnahmen verweigerst, dann solltest du dir unbedingt eine rechtskräftige Patientenverfügung beschaffen, auch diese ist in akuten Notfällen allerdings weitestgehend unbeachtlich, da ein akuter Behandlungsbedarf besteht, kann und darf sich das Personal gar nicht die Zeit nehmen, zunächst die Patientenverfügung durchzulesen sondern muss sofort mit der Behandlung beginnen. Für die Praxis bedeutet dies, dass ersteinmal die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, dann der Wille des Patienten ermittelt wird und die Maßnahmen dann bei Vorliegen einer rechtskräftigen Patientenverfügung später eingestellt werden. Es ist also in Deutschland nicht möglich, akute Notfallbehandlungen komplett zu untersagen, so sieht nuneinmal die Rechtslage in Deutschland aus. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ich habe viele Gründe die unterschiedlicher nicht sein können.

Und eines davon geht bis zurück in die Grundschulzeit wo ein doof aussehendes Kind beim spielen auf den Kopf gefallen ist und ich von meiner Lehrerin als schuldig gesprochen worden bin.

Dieses Kind ist jetzt mit 35 jahren gestorben

und ich soll schuld für etwas tragen das ich nicht getan habe... ich kann noch nicht einmal sagen wer das Tassächlich gewesen sein könnte.

Diese Lehrerin hat kurz gesagt ge Mordet...

Aus Hass... meine Familie stach besonders hervor wurden auch nachhause eingeladen um bilder zu schauen... das spricht sich natürlich rum.

Die Türken JA. ... ja. ich weis...

- Fingerbluten beim Kardiologen

- Psychisch Krank von der Hausärztin erklärt

- Nach pfusch OP Korrektur Schüttelfrost und ober Körper voll vom Roten Ausschlag.

- und seit einer Magenspiegelung kämpfe ich jetzt seit nunmehr als 5jahren ums überleben.

Meine Mutter hat die Magenspiegelung nicht überlebt sie hat sich das leben genommen weil sie mit den folgebeschwerden nicht umgehen konnte.

Heute will ich nur noch raus aus diesem Land weil ich darunter Leide das mein Vater geschäftsmann ist.

Mobbing sagt man da glaub ich... tag und nacht terror.. 7 jahre nich durchschlafen können.

Ein glücklicher mensch eine Frohnatur sucht natürlich das weite wen ein land ihm nicht helfen kan oder mag.

Ein Mensch dessen natur gestört ist begeht furchtbare dinge die ich sogar fürchte in den Mund zu nehmen.

Desshalb will ich lieber sterben als mir Helfen zu lassen... und am besten dort hingehen wo meine wurzeln sind.

Viele Grüße

feuergefanen

feuergefangen 
Fragesteller
 10.04.2020, 12:51

Das mobbing ging sogar so weit das man mir den Selbstmord eines Drogen junkies in die schuhe schieben wollte um mich somit aus dem familien betrieb zu reissen.

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Gabiee  10.04.2020, 13:50
@feuergefangen

Es tut mir wirklich leid, aber davon hast du jetzt auch nichts, dann mach mal deine Patientenverfügung oder gehe jetzt schon in das Land, was du denkst, dass da deine Wurzeln sind. Und guck mal, ob das da schöner wird.

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feuergefangen 
Fragesteller
 10.04.2020, 15:15

mache gerade meine Patientenverfügung für nur 9,99EUR

Danke an alle

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Wenn du volljährig bist, kannst du das theoretisch verweigern. Wie es in der Praxis aussieht ist fraglich.

feuergefangen 
Fragesteller
 10.04.2020, 11:46

Das ist Super so fühle ich mich schon gleich viel sicherer...

allso wie ich schon sagte zum Arzt gehe ich sowieso nicht ...

Und in der Not möchte ich auch keine Hilfe erhalten und stattdessen dem Tot entgegen sehen.

Viele Grüße

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ronalda  10.04.2020, 11:48
@feuergefangen

warum eigentlich? Das solltest du schriftlich festhalten. Ich denke, in der Praxis geht das ganz schnell und du kannst gar nichts machen, vor allem nicht, wenn du nicht bei Bewusstsein bist. Und ein Arzt oder der Rettungsdienst wollen das Risiko auch nicht eingehen, da es schwer wird, zu beweisen, dass dies dein Wille war und sie evtl. wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden.

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