Notarkosten bei Änderung eines Testaments
Meiner Mutter hat vor 3 Jahren beim Notar ein Testament erstellen lassen. Jetzt hat Sie in diesem Testament 2-3 Sätze umändern lassen. Ner Nachlass beträgt ca. 300.000 Euro. Der Notar verlangt allerdings die gleiche Höhe wie vor drei Jahren, nämlich eine Rechnung von ca. 1200 Euro. Als meine Mutter vor drei Jahren so eine Rechnung bekommen hat, dachte Sie das es normal sei. Nun verlangt der Notar allerding wieder so eine Summe. Ich habe mich jetzt mal im INternet etwas schlau gemacht. Notarkosten dürften demnach nur ca. 400 euro für den Nachlass sein zzgl. Mehwertsteuer und Schreibauflagen, Telefonkosten etc.. Darf ein Notar hierüber hinaus überhaupt andere Kosten verlangen? Meine Mutter spricht nicht so gut deutsch. Deshalb war sie mit meiner Schwester beim Notar. Seine Notarsgehilfin ist keine Dolmetscherin aber spricht türkisch. Er bestand darauf, dass sie bei der testamentsänderung dabei ist (hat ca. 15 min. gedauert). Obwohl meine Mutter gesagt hat, dass meine Schwester ausreicht, meinte der Notar dass es nicht geht und seine Mitarbeiterin dabei sein muss. Nun hat er auf der Rechnung für 15 Minuten 280 Euro für das "dolmetschen" seiner mitarbeiterin verlangt. Ist das rechtmäßig? Sie ist keine Dolmetschein, zu dem hätte auch meine Schwester soviel übersetzten können und dann für 15 Minuten 280 Euro verlangen? Insgesamt möchte er nun 1200 Euro nur für die Änderung des T
2 Antworten
Ist wohl rechtmäßig, er hätte sogar noch mehr abrechnen können, meiner Meinung nach. Sieh mal hier
http://www.notar-veit.de/dieurkunden/notarkosten/notarkostentestament.htm
Das muss man vorher fragen bei einem Notar. Die Gebühren hängen vom Wert des Vermögens ab. Aber wie das Vermögen bewertet wird, das kann man schon erheblich variieren.
Reklamiere doch, bzw. verhandle. Den Wert kann der doch auch niedriger ansetzen. Notare sind ebnen nicht immer seriös. Versuchen, wenn er nicht entgegenkommt, ist es kaum möglich den zu zwingen niedriger abzurechnen.
Ist wohl noch altes Kostenrecht, aber wohl leider in Ordnung. Neues Kostenrecht siehe hier: http://www.erbfix.de/2016/06/notarkosten-testament.html (Notarkosten Testament berechnen)
der link ist mir bekannt. Demnach sollte bei 300.000 euro doch ein Wert von ca. 400-500 euro Notarkosten anfallen. Er verlangt jedoch 1200. Und das nur bei einer Änderung.
kann man soviel variieren?