Notarielle Regelung vor Hausanbau?

6 Antworten

Wichtig ist, dass ihr alle finanziellen Angelegenheiten strikt trennt. Wenn ihr beispielsweise BEIDE den Darlehensvertrag unterzeichnet, dann haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das bedeutet im Klartext, dass DU weiterhin auch dann das GESAMTE Darlehen schlimmstenfalls sogar alleine bezahlen mußt, nachdem du schon lange geschieden und ausgezogen bist und dein Ehemann die Darlehensraten nicht mehr zahlen kann oder will.

Es wäre daher empfehlenswert, dass ihr die Finanzierung in 2 Teile teilt, dass heißt, dass ihr ZWEI getrennte Darlehen aufnehmt. Eines in deinem Namen und das andere im Namen deines Ehemannes. Dann ist deine Haftung der Bank gegenüber auf DEIN Darlehen begrenzt.

Die Bank wird dir nur ein Darlehen gewähren, wenn du Sicherheiten beibringen kannst. Die wirst du vermutlich nicht haben. Nicht nur deshalb, aber auch aus diesem Grunde ist es wichtig, dass du im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen wirst.

Außerdem solltest du mit deinem Ehemann einen Vertrag schließen, dass er im Falle einer Scheidung deinen Darlehensanteil übernimmt oder dir das Restdarlehen auszahlt. Im Gegenzug würdest du dann auf dein Teileigentum an der Immobilie verzichten. Wenn dein Mann dir das Restdarlehen nicht auszahlen kann, könntest du deine Forderung sogar vollstrecken (nachdem du einen vollstreckbaren Titel erwirkt hast) und dein dann Ex-Ehemann könnte gezwungen werden, die Immobilie zu verkaufen, um dich auszubezahlen.

Bei deinem Miteigentum an der Immobilie wäre es zudem ratsam, wenn ihr das Eigentum im Grundbuch beziffert. Zum Beispiel: Du bist 40%-ige Eigentümerin und dein Mann 60%-iger Eigentümer. Oder du 30%, dein Ehemann 30% und deine Schwiegermutter 40%, wie auch immer ihr die Aufteilung handhaben möchtet. Die Eigentumsverteilung hängt natürlich davon ab, wie hoch dein Darlehensanteil ist.

Ich denke, nur so habt ihr eine eindeutige und getrennte Rechtslage zwischen euch.

Auf jeden Fall solltet ihr alle Möglichkeiten VORHER ausdiskutieren und euch von einem Notar beraten lassen. Dieser wird euch auch sagen, ob mein Vorschlag rechtlich machbar ist.

Wenn es denn sein muss (und ja, man sollte es regeln, solange man sich noch versteht, auch wenn das seltsam kling), könnt ihr jede  Regelung vereinbaren, die nicht gegen geltendes Recht, gegen Moral oder gute Sitten verstößt. 

Dazu könnte z. B. gehören, dass eine Partei auszieht (das wärst mit Sicherheit Du) und die andere einen finanziellen Ausgleich leistet. 

Aussage meines Notars: "99,8 % der Informationen, die es im Internet gibt, sind falsch; es kommt immer auf den Einzelfall an und was genau vereinbart werden soll." 

Deshalb hinterfragt und diskutiert man solche Fragen auch nicht in einem Internetforum, sondern direkt mit einem Notar. Es geht ja dann auch um eine Teilungserklärung. Wirst Du Miteigentümerin am Anbau oder finanzierst Du "nur"? 

Entsprechend sind dann Einträge im Grundbuch zu machen oder interne Verträge abzuschließen. 

Also einfach mal einen Beratungstermin beim Notar machen und alles solange hinterfragen, bis es geklärt ist. Ob ihr es dann wirklich begleubigen lasst, ist eine andere Sache. 

ROFL … Du ahnst wohl schon den Schwiegermutter-Terror! … x'-D

Diese Dinge werden im Ehevertrag geregelt oder vom Scheidungsrichter.

Aber in dieser Konstellation kannst Du mal ganz sicher davon ausgehen, dass Du ganz sicher nicht gut aus der Sache raus kommst. Wenn Ehemann und Schwieger-Eltern zusammen halten, dann bist Du erledigt.

Ohne Quatsch: mach das auf keinen Fall !!!

Wenn da irgend was in die Hose geht und Du die Finanzierung mit unterzeichnest, dann darfst Du noch zahlen, während die sich Schwiegermuttchen die Hände reibt.

Ich habe solche Geschichten viel zu oft mitbekommen, wo die Schwiegertochter voll die 4rschkarte gezogen hat, sobald Söhnchen wieder an Muttis Tisch sitzt.

Ehrlich, Ihr zwei habt noch eine echte Chance, zusammen glücklich zu werden. Aber mit der Schwiegermutter im Haus, ist es mit dem Frieden bald aus!

In der Konstellation kann es nur kompliziert werden oder schief gehen.

Damit es einfacher wird gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du verzichtest, im Falle der Scheidung, per notarieller Vereinbarung auf alles was mit der Immobilie zutun hat, unabhängig ob auch du Geld in die Immobilie gesteckt hast ODER

2. Dein Mann schenkt dir, per notarieller Vereinbarung, die Hälfte der Immobilie, geht steuerfrei bis 500.000€

Macht ganz einfach Wohnungseigentum daraus. Das heißt ihr braucht eine Teilungserklärung.