Notar weigert sich Vertragsentwurf entsprechend dem Rechtswillen der Vertragspartner anzupassen?
Wie soll man reagieren, wenn ein Notar aufgrund von geringen Notargebühren es verweigert einen notariellen Vertrag nochmals im Sinne der Vertragspartner zu ändern, weil er dabei nur weiteren Aufwand hat.
Welche juristische Qualifikationen haben die Vertragspartner?
Es sind Verwaltungsangestellte - gehobener Dienst. Der Notar möchte für so wenig Geld nicht weiteren Aufwand haben.
4 Antworten
Notar wechseln.
Dem Notar mehr bezahlen... Problem gelöst.
Verstehe ich durchaus, dass er leistungsgerecht bezahlt werden möchte.
Wenn er mehr leistet, werden doch wohl auch die Gebühren steigen, oder nicht?
Ich kenne die Gebührenverordnung nicht (ist das eine gesetzliche Vorgabe?) aber gehe davon aus dass da drin steht bspw: Testament erstellen 250 Euro. Hinterlegung Testament 20 Euro/Jahr. Vertrag aufsetzen 100 Euro. Vertrag ändern 20 Euro. - so in dem Stil.
Je nach Leistung wird abgerechnet. Zusätzliche Leistung, zusätzliches Entgelt. Wäre unlogisch wenn es anders wäre?
Nun, er wird seine Gebühren haben für Änderungen. Die sind zu bezahlen.
Ist schon mein x-ter Notarvertrag, aber eben auch der geringste. Die NotargebührenOrdnung ist da eindeutig.
Ja, das sagtest Du schon.
Meine Frage war, ob die GNotKG vorsieht, dass Änderungen kostenlos sind.
Es schließt alles mit ein.
Besonders da nur ein halbfertiger - komplett unvollständiger Entwurf vorliegt, und dieser so null gezeichnet werden kann.
Es schließt alles mit ein.
Das mit Sicherheit nicht. Ansonsten käme es auf die Details an. Im Zweifel: bei der zuständigen Notarkammer beschweren.
Dann geh' zu einem Notar, der für weniger Honorar arbeitet. Das sind Dienstleister und keine Monopolisten.
Der Notar kann nur nach Gebührenverordnung abrechnen.