nochmal: geburtsurkunde der kinder für den AG?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geht den AG garnichts an! Er muß nur wissen wievíele Kinder bei der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden können/sollen. Falschangaben durch die Arbeitnehmerin sind von dieser selbst zu tragen, wenn bei der Einkommensteuererklärung mindestens die saftige Nachzahlung kommt. Das wäre recht dumm.

unknown1966  06.08.2011, 18:51

Danke für den Stern.

Die Geburtsurkunde von zumindestens eines Kindes sollte vorliegen wegen der Ermäßigung bei dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Wie das bei einem 400 Euro Job ist kann ich nicht sagen. Aber alle braucht der Arbbeitgeber mit Sicherheit nicht.

dann soll der Arbeitgeber doch selbst schreiben, mit einer entsprechenden Begründung.

Ich habe noch nie gehört, daß Arbeitgeber Geburtsurkunden der Kinder ihrer Angestellten verlangen. Der AG bekommt ja nicht mal die Geburtsurkunde der AN!

Soll, wie Buddy schrieb, der AG selbst schreiben, wofür er die braucht!