Niesbrauch?

5 Antworten

Niesbrauch ist ne Katastrophe: Der Eigentümer hat praktisch nichts zu sagen und kann ohne Zustimmung nichts machen. Ich hätte anstelle deiner SChwägerin dies abgelehnt: bringt nur Arbeit und meistnes keinen Nutzen.

Zum Fall: Wenn Demenz, dann schicke sie zu nem Neuropsychologen, lass eine gute Diagnostik machen und mit dem Ergebnis eine Betreuung einsetzen. Dann macht wozu ihr Lust habt.

Nebenbei: Man kann auch einfach den Zugang von der Wohnung zru Garage verschließen. Aber ich verstehe die Schwiegermutter und würde ihren Wunsch wenn möglich respektieren. Dann besser ne Garage selbst mieten als nen Familienstreit provozieren.


Migro681 
Beitragsersteller
 17.12.2024, 12:01

Für die Schwägerin ist der Nießbrauch eigentlich gut, da sie selbst 250km weit weg wohnt und so die Schwiegermutter alles bezahlen muss was sie in Auftrag gibt. Gärten, Hausmeisterservice usw.

Wenn die Garage zum Haus gehört, für das deine Schwiegermutter einen Nießbrauch besitzt, dann heißt das, dass nur deine Schwiegermutter die Garage vermieten kann. Auf alle Fälle würden ihr die Mieteinnahmen zustehen.

Ihr solltet noch mal genau schauen, ob Teile des Hauses vom Nießbrauch ausgenommen sind.

Natürlich kann er das.

Aber man könnte ja auch die Verbindungstüren zubauen.

Ja, das ist möglich. Man könnte aber auch den Zugang zur Wohnung entfernen.


Migro681 
Beitragsersteller
 17.12.2024, 12:02

Den Zugang können wir nicht entfernen, da sie da immer rein und raus muss

Munga01  17.12.2024, 12:05
@Migro681

Dann kann man auch die Garage nicht weitervermieten.

Mauert die Tür mit Ytong zu, das kann später leicht wieder entfernt werden.