Rückgabe Auto an Tochter?
Hallo Community,
ich hoffe, mir kann jemand hier helfen. Folgendes:
Meine Schwiegermutter hat momentan ein Auto, das über meine Schwägerin läuft und auch der Kredit läuft über meine Schwägerin, meine Schwiegermutter steht nicht im Kreditvertrag. Meine Schwiegermutter hatte mit ihr vereinbart, dass sie die Raten für das Auto zahlt und dadurch kann sie das Auto nutzen. Im Prinzip zahlt sie für ein Auto, welches ihr nicht gehört.
Nun habe die beiden sich zerstritten und meine Schwiegermutter möchte das Auto an meine Schwägerin zurückgeben und die Ratenzahlung einstellen.
Kann sie das Auto einfach vor die Tür meiner Schwägerin stellen und die Raten nicht mehr bezahlen? Wie o.g. alles läuft über meine Schwägerin. Angeblich würde es nicht funktionieren, was ich aber nicht wirklich glauben kann.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit und könnte mir einen Tipp geben. Vielen Dank schon im voraus.
4 Antworten
Das mit dem Kreditvertrag ist die eine Sache und ist unabhängig davon was zwischen deiner Schwiegermutter und deiner Schwägerin abgesprochen wurde. Der läuft weiter unabhängig davon was innerhalb der Familie passiert.
Nemen wir mal an deine Schwiegermutter hatte keine Bonität um einen Kreditvertrag abzuschließen und das Auto wurde daher direkt für deine Schwiegermutter über deine Schwägerin per Kredit gekauft. Dann wird sicher ein Vertrag zwischen den beiden bestehen (und sei es mündlich), der besagt das deine Schwiegermutter das Auto bei deiner Schwägerin abbezahlen muss. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich solange beide Seiten Ihren Verpflichtungen nachkommen (Schwägerin stellt Auto zur Verfügung - unabhängig ob deine Schwiegermutter es nutzen will oder nicht, und Schwigermutter kommt für die Tilgungsraten auf).
Sollte eine Partei Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Vertrag von der anderen Partei aufgekündigt werden. Sprich wenn deine Schwiegermutter nicht zahlt kann die Schwägerin den Vertrag kündigen. Deine Schwiegermutter ist dann aber zu Schadensersatz verpflichtet (sprich ggf. muss Sie die komplette Kreditsumme in einem Rutsch bezahlen - oder ist zum Schadensersatz verpflichtet wenn das Auto dann unter Wert verkauft wird).
Die Schwägerin muss bei so einer Konstellation i.d.R. auch nicht hinnehmen das die Schwiegermutter einfach das Auto an Sie übergibt.
Allerdings sind mündliche Verträge immer nur schwehr zu belegen oft steht Aussage gegen Aussage, weshalb es meist noch Zeugen bedarf.
Wenn allerdings die Schwägerin das Auto schon so gekauft hatte (also nicht extra für die Schwiegermutter sondern evtl. schon vorher besessen hat), dann sieht es meist ganz anders aus. Dann könnte man von einem Mietvertrag ausgehen der auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. In diesem Fall kann deine Schwiegermutter vermutlich recht problemlos die Miete beenden (Da Raten üblicherweise monatlich bezahlt werden wohl mit Wirkung zum Folgemonat).
Daher sollte man auch innerhalb der Verwandschaft Verträge schriftlich fixieren, damit es im Fall der Fälle zu keinen Streitigkeiten kommen kann.
Vielen Dank für deine aufschlussreiche Antwort. Ich werde es in der Familie weitergeben.
Das kommt drauf an was Schwiegermutter und Schwägerin damals vereinbart haben.
Wahrscheinlich eben das die Schwiegermutter die Raten zahlt und dafür das Auto nutzen darf, und das die Schwiegermutter wenn das Auto abbezahlt ist das Auto auf Ihren Namen ummelden kann.
Prinzipiell gilt das auch als Vertrag wenn es nur mündlich abgesprochen ist. Von daher wird sie das nicht so einfach können.
Und darüber hat sie dann vorher nicht nachgedacht?
Ich weiß nicht was für den Fall abgesprochen war. Warum kauft sie dann ein Auto über Kredit.
Sie hatte damals wegen einem Totalschaden eine neues Auto gebraucht. Leider lässt sie sich leicht beeinflussen und meine Schwägerin hat ihr mehr oder weniger das Auto aufgedrückt. Wir haben ihr auch gesagt, dass das dumm war.
Verstehe ich nicht, profitiert den die Schwägerin in irgendeiner Weise von dem Deal. Ich ging davon aus es war eher ein gefallen, weil Schwiegermutter den Kredit nicht bekommen hätte läuft er halt über Schwägerin.
Im Endeffekt aber auch egal, das was abgesprochen war gilt als mündlicher Vertrag und ist gültig.
Naja sie wollte das Auto dann nach Abzahlung des Kredites als Erbe haben. Bzw. will es dann einfordern. Also kann man sagen, das sie dann daraus profitieren würde. Aber es geht nebenbei auch darum, das meine Schwiegermutter nichts mehr mit ihr zu tun haben möchte und daher das Auto abgeben möchte. Warum möchte ich hier nicht erörtern.
Selbstverständlich! Bindend ist der Kreditvertrag, alles andere waren nur Absprachen privater Natur und keine Verträge.
Warum sollte "Absprachen privater Natur" keine Verträge sein. Natürlich sind sie das.
Es gelten die abgeschlossenen Verträge, ganz einfach
Meine Schwiegermutter ist 75 Jahre und was ist wenn Sie in ein zwei Jahren nicht mehr fahren kann oder will?