Neue Türen in einer Mietwohnung
Eine Frage an die Mietrechtsexperten unter Euch. Wie ist es, wenn ein Langzeitmieter (ab 20 Jahren aufwärts) die Wohnungstüren erneuert haben möchte, weil sie im Laufe der Zeit unansehnlich geworden sind. Muss er die dann komplett neu zahlen oder darf er auf einen Zuschuss des Eigentümers hoffen, weil dadurch auch der Wohnwert wieder gesteigert wurde? Meine Überlegung sagt mir, dass es Sache des Mieters alleine ist. Andererseits ist ein gewisser Verschleiß ja normal.
8 Antworten
Wenn die Türen nicht gerade vom Mieter beschädigt wurden, z. B. beim Möbelrücken oder seine Katze dran rum gekratzt hat, ist es Sache des Vermieters.
Allerdings muss er sie nicht unbedingt gleich ganz erneuern, es könnte auch reichen, wenn er sie abschleifen und neu streichen lässt.
Du kannst den § 538 BGB anführen:
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Was steht in Deinem Mietvertrag zu Renovierung und Schönheitsreparaturen?
Sind Türen erwähnt oder nur Wände, Böden und Heizkörper?
Danke. Das ist logischerweise noch ein alter Mietvertrag mit den damals üblichen starren Fristen. Von Türen steht da gar nichts.
Ich würde erst mal mit dem Vermieter sprechen, bevor ich mir hier den Kopf zerbreche...vielleicht ist er ja ganz entgegenkommend.
Einen Anspruch auf neue Türen hast Du meiner Meinung nach nur, wenn die Funktionalität selbiger nicht mehr gegeben ist. Unansehnliches Aussehen allein reicht dafür nicht, das kann man mit kleinen Reparaturen und streichen beheben. Das muss der Vermieter abwägen.
Einen Versuch ist es wert. Dankeschön.
Viel Glück und danke schön fürn Stern !
Wenn du ausziehst und die Türen alterbedingt erneuert werden müssen, dann macht der vermieter das bevor ein neuer einzieht. warum dann nicht auch so.
Normalerweise kann man sich das Teilen. Ich glaube der Vermieter muss nicht, macht aber oft! Rede mit ihm!
Mein Vermieter hat die Türe für mich kostenlos gewechselt. Vielleicht solltest du mal mit deinem Vermieter sprechen.
Stimmt, Fragen kostet nichts. Aber ich wollte mir vorher erst mal etwas schlau machen.
Für die Türen ist eigentlich der Vermieter zuständig, sie gehören ja zur Mietsache.
Weißt Du, ob das irgendwo steht; z.B. in einem Gesetz?
Meine Überlegung sagt mir, dass es erst recht nach +20 Jahren Sache des Vermieters ist.
Weißt Du, ob das irgendwo steht; z.B. in einem Gesetz?
Probier es mal mit § 535 BGB. Nach über 20 Jahren dürfte nämlich die Wohnungstür nach aktuellem Stand der Technik (z.B. Sicherheit, Brandschutz, Klima usw.) kaum noch in "einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" sein...
Danke
Weißt Du, ob das irgendwo steht; z.B. in einem Gesetz?