Neue Schulden nach rechtskräftiger Restschuldbefreiungl
Was passiert, wenn man nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung ein halbes Jahr erneut namhafte Schulden macht und über 1 1/2 Jahre trotz Mahnungen nicht zurückbezahlt? Ab wann kann eine erneute Privatinsolvenz beantragt werden (Sperrfrist)? Kann der Gläubiger eine Leistung des Offenbarungseides verlangen?
2 Antworten
Die Sperrfrist beträgt 10 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung...
Natürlich kann der Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen und danach auch pfänden, das letzte Insolvenzverfahren ist ja abgeschlossen...
Ich wüsste nicht, was sich ab dem Zeitpunkt ändern sollte...
Doch, in der neuen Version der InsO ( ab 01.07.2014) wurde der § 290 InsO Absatz 3 (10 Jahre Sperrzeit) komplett gestrichen.
´WARUM sind immer noch so viele menschen der meinung sie können einfach so weiter machen und das ganze von vorne beginnen
denkst du die menschen wartewn gerne auf ihr geld
hast du es nicht nötig zu zahlen
es kann seiun das man ohne schuld in schulden gerät und hilfe brauch dann ist insolvenz okay
aber gleich nochmal macht das spaSS
oder warum das ganze
ich denke mal du fragst für dich
ich finde das unmöglich und hab kein verständniss für so ein verhalten
Auch nach dem 01.01.2015?