Neue Schulden nach rechtskräftiger Restschuldbefreiungl

2 Antworten

Die Sperrfrist beträgt 10 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung...

Natürlich kann der Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen und danach auch pfänden, das letzte Insolvenzverfahren ist ja abgeschlossen...

klgms2009 
Fragesteller
 27.10.2014, 13:41

Auch nach dem 01.01.2015?

Mephisto2342  28.10.2014, 12:43
@klgms2009

Ich wüsste nicht, was sich ab dem Zeitpunkt ändern sollte...

taschenleer  07.05.2015, 00:02
@Mephisto2342

Doch, in der neuen Version der InsO ( ab 01.07.2014) wurde der § 290 InsO Absatz 3 (10 Jahre Sperrzeit) komplett gestrichen.

´WARUM sind immer noch so viele menschen der meinung sie können einfach so weiter machen und das ganze von vorne beginnen

denkst du die menschen wartewn gerne auf ihr geld

hast du es nicht nötig zu zahlen

es kann seiun das man ohne schuld in schulden gerät und hilfe brauch dann ist insolvenz okay

aber gleich nochmal macht das spaSS

oder warum das ganze

ich denke mal du fragst für dich

ich finde das unmöglich und hab kein verständniss für so ein verhalten