Nebenwohnsitz und Steuerklasse 2, muss meine Mutter Unterhalt zahlen? um sie Zu behalten?

4 Antworten

Dein Kinderzimmer kannst du nicht als Wohnsitz anmelden, es sei denn, es hat eine eigene Anschrift. Du kannst aber deinen Nebenwohnsitz bei deiner Mutter behalten, das meldest, wenn du dich ummeldest beim Einwohnermeldeamt. Steuerfrei anmelden kannst du das nicht. Sollte deine Kommune eine Zweitsteuer berechnen, dann müßtest du die ggf. zahlen, das machen aber nur wenige große Unistaedte so, da musst du dich erkundigen. Ansonsten zahlt man selbst ja keine Steuer auf den Wohnort.

wenn deine Mutter weiterhin Kindergeld für dich bezieht und an dich weiterleitet und du den Nebenwohnsitz bei ihr hast, dann kann sie die Steuerklasse 2 behalten. Ohne Wohnsitz bei ihr ist die Steuerklasse 2 weg.

Steuerklasse 2 steht deiner Mutter nur zu, solange sie mit dir in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Wenn du ausziehst. Das ist aber auch bei Meldung als Nebenwohnsitz gewährleistet. Du kannst aber nicht nur ein Kinderzimmer anmelden, so geht das nicht. Und was meinst du mit "steuerfrei" anmelden? Die Anmeldung erfolgt üblicherweise am Einwohnermeldeamt und sofort mit Einzug.

Wenn Du wegen der Ausbildung nicht mehr zu Haus wohnst, hat Deine Mutter einen höheren Steuerfreibetrag und Dein Anspruch auf Bafög ist höher, wenn Deine Mutter Dir nichts zahlen kann. Du meldest Dich da an, wo Du wohnst, einen zweiten Wohnsitz brauchst Du eigentlich nicht. Die Steuerklasse Deiner Mutter bleibt gleich, solange Du in Ausbildung bist und nicht älter als 25 Jahre, auch das Kindergeld bleibt gleich.

petrapetra64  19.01.2018, 22:10

nein, die Steuerklasse 2 ist nicht mehr möglich, wenn kein Kind mehr zu Hause gemeldet ist. Dann muss man in die 1 wechseln, bei Zweitwohnsitz ist es aber weiterhin möglich.

LaCavallina 
Fragesteller
 20.01.2018, 11:21
@petrapetra64

Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert - die sagen, Steuerklasse 2 ist überhaupt nicht mehr möglich, da spielt der Zweitwohnsitz keine Rolle mehr, wenn ich Einzelkind bin. Habt ihr da Gesetze oder Präzidenzfälle, die meine Mutter evtl. vorlegen könnte? Der Zweitwohnsitz wird auf jeden Fall bei ihr bleiben, egal ob es Vorteile bringt oder nicht - meine Gemeinde hat keine Zweitwohnsitzabgabe.

Akka2323  20.01.2018, 15:53

Aber Du bist doch noch in Ausbildung und Deine Mutter bekommt Kindergeld, dann bleibt doch die Steuerklasse 2, denke ich.

Was hat dein Kinderzimmer mit der Steuerklasse deiner Mutter zu tun?

Und was verstehst Du unter "steuerfrei anmelden" ? Du mußt keine Steuern zahlen.

Allerdings gibt es in vielen Städten eine Zweitwohnungsabgabe, meinst Du die vielleicht ? Da kommst Du nicht drumherum. Warum willst Du denn unbedingt diese Zweitwohnung anmelden ? Du hast doch gar keine Vorteile davon.

petrapetra64  19.01.2018, 22:08

sie hat nichts davon, aber die Mutter dürfte die Steuerklasse 2 behalten mit Zweitwohnsitz.