Nebenkostenrückzahlung in die Insolvenzmasse?

2 Antworten

Jedes "Einkommen" muss gemeldet werden. Da dieses Geld zur Tilgung der Schuldenhöhe verwendet wird. Das wird dir aber auch ggf. dein Insolvenzverwalter mitteilen ob er das Geld haben möchte oder du behalten darfst.

Man kann das Geld auch beiseite legen um die Abschlussrechnung später zu bezahlen, da die Insolvenz nicht kostenlos ist.

Das kommt darauf an.

In der Insolvenzphase muss es angegeben werden.

In der Wohlverhaltensphase nicht mehr, weil eine Nebenkostenerstattung kein Einkommen ist. Somit kann man in der Wohlverhaltensphase die Rückerstattung behalten.

Viel Glück