Nebenkostenabrechnung, Müssen wir wegen Eigentümerwechsel an alten Eigentümer uns volle 12 Monate anrechnen lassen?
Unsere Mietwohnung wurde 2015 verkauft. Die ersten 9 Monate (Jan-Sept.) haben wir an den alten Eingentümer die Miete + Nebenkosten bezahlt, die letzten 3 Monate (Okt-Dez.) an den Neuen. (Inzwischen haben wir eine Eigenbedarfskündigung vom neuen Eigentümer erhalten, sind auch schon zum 31.01.2016 ausgezogen). Nun haben wir die Jahresabrechnung 2015 vom alten Eigentümer erhalten, in der er 12 Monate Nebenkosten in Abzug bringt Dadurch haben wir eine sehr hohe Nachzahlung, obwohl wir die verbleibenden 3 Monate NK an den neuen Eigentümer bezahlt haben. Dies wird aber hier nicht berücksichtigt. Darf ich die 3 Monate Nebenkostenzahlung abziehen und der alte Eigentümer holt sich das Geld vom Neuen? oder muß ich die 3 Monate auch an ihn bezahlen, und habe sie somit doppelt bezahlt? Danke für die Hilfe im Voraus.
4 Antworten
Nein, doppelt zahlen müsst ihr natürlich nicht. Lege Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein.
Wurde denn beim Eigentümerwechsel eine Zwischenablesung durchgeführt? Oder bezieht sich die Abrechnung des alten Eigentümers auf die Zählerstände zum Jahresende (wo hat er die her?). Vielleicht haben alter und neuer Eigentümer ausgemacht, dass der alte die Komplettabrechnung macht. Dann sollten aber natürlich auch alle Vorauszahlungen berücksichtigt werden.
Wie auch immer: Abrechnung reklamieren und auf den Missstand aufmerksam machen. Ohne Rücksprache die Nachzahlung kürzen würde ich nicht.
Bei Eigentümerwechsel innerhalb des zeitlichen 12monatigen Abrechnungszeitraumes ist der neue Eigentümer zur Abrechnung verpflichtet und zwar für die gesamten 12 Monate. Es bedarf dazu keiner Zwischenablesung Der neue E. holt sich alle erforderlichen Infos und eure anteilig dem alten E. gezahlten Vorauszahlungen von diesem.
Da der alte nur für 9 Monate abgerechnet hat, ist seine Abrechnung aus formellen Gründen unwirksam. Weise sie deshalb (per Einwurfeinschreiben) zurück und fordere den neuen zur Abrechnung des gesamten 12monatigen Abrechnungszeitraumes auf.
Es wäre dein Recht, beide Abrechnungen zurückzuweisen und zu fordern, dass der neue Eigentümer die komplette Abrechnung für die 12 Monate 1.1. bis 31.12. erstellt. Derzeit ist ein totales Tohubawohu festzustellen. Ich würde so verfahren.
nein, das musst du nicht doppelt zahlen, kannst du ihm ersatzlos kürzen
er muss gucken, wo er es sich holt
ich glaube, er kann sich das gar nicht holen, er kauft so etwas mit
das ist alles mit dem kauf abgegolten und sein problem
auf jeden fall nicht deins
vielen herzlichen Dank für die rasche Rückmeldung.
Gibt es denn da einen Gesetzestext bzw. §? Ich möchte dies dem alten Vermieter gleich mitteilen, so daß er Ruhe gibt. (Ich muß eh das eine oder andere korrigieren: Rechenfehler usw.)
Danke.
das geht alles auf §566 bgb zurück, kauf bricht nicht miete
dass dein vertragsverhältnis durch ihren vertrag, keine änderung erfährt
lies mal das hier vielleicht dazu, die führen das etwas aus
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-bei-eigentuemerwechsel/
du hast deine pflichten erfüllt, du hattest vorher an den einen geleistet und dann an den anderen
er kann da nicht fehlende leistungen geltend machen, weil du eben geleistet hattest
er macht ja die paar monate als fehlend geltend, ist aber nicht so, sie fehlen nur ihm, das interessiert keinen, ist sein problem
Die Abrechnung ist formell falsch und darum zurück zu wiesen.
Bei Eigentümerwechsel im laufenden Abrechnungszeitraum muß der neue Eigentümer die Abrechnung machen. Und zwar über den gesamten Abrechnungszeitraum.
Die Vorauszahlungen die Ihr an den alten Eigentümer geleistet habt muß sich der neue von diesen holen und berücksichtigen.
Mehr zum Thema hier
http://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-eigentuemerwechsel/
Der alte Eigentümer hat für die vollen 12 Monate nur die Grundstücker abgerechnet. Den Rest für 9 Monate: Wasser, Müll, Strom, Schornsteinfeger, Versicherungen. Die Heizkosten bis 20.10.
Dann gab es eine Summe, und diese abzüglich 9 x Vorauszahlung (die wir ja auch "nur", also die 9 Monate an IHN geleistet haben).
(Die "erste" Abrechnung, 2 Tage vor Auszug war in allen Positionen über die vollen 12 Monate, jetzt diese Woche haben wir eine korrigierte, siehe oben, erhalten).
Übrigens: zusätzlich hat der neue Eigentümer auch noch unsere 3 vollen Monatsmieten Kaution. (Der neue E. sagt, der alte E. hätte sie ihm übergeben. Und er (der Neue) wird die Kaution erst nach Begleichung der Abrechnung 2015 an den alten E. an uns ausbezahlen) O-Ton bei der Wohnungsübergabe.
Die restlichen 3 Monate (Miete + NK) haben wir ordnungsgemäß (NK sogar erhöht, weil der neue Eigentümer dies so wollte) an den neuen Eigentümer bezahlt.