Nebenkostenabrechnung anfechtbar?
Wir haben nun die Abrechnung für 2024 erhalten und müssen wieder € 1.200 nachbezahlen. 2022 = € 600,- / 2023 = € 1.200 / 2024€ 2024. Unsere Nebenkosten sind von € 220,- auf nun € 420, - gestiegen. Die Abrechnung erfolgt über Ista. Der Preis pro kw/h ging von 2022 => 0,11 zu 2023 => 0,22 zu 2024 => 0,26. Der Verbrauch 2023 war geringer als 2022 und 2024 geringer als 2024. 2023 war noch die Preisbremse der Regierung drin. Wir haben 2024 den gleichen Wert bei der Heizung, trotz geringerem Verbrauch. Allerdings ist der Wasserverbrauch (Warmwasser) um 55 % gestiegen. Wir sprechen über eine 106 qm Wohnung. Im Schnitt bezahlt man in Dt. 2.20 - 3.40 an NK. Wir sind bei über 4 Euro. Ist es richtig der der Vermieter verpflichtet ist, dass wenn die Gaskosten um mehr als 10 % steigen, er mindestens 3 Vergleichsangebote einholen muss? 2024 liegen die Nebenkosten bei 5.050,- Euro. Das ist der pure Wahnsinn. Wir wohnen seit Anfang 2025 nicht mehr dort. Was kann ich da tun?
2 Antworten
Du diskutierst hier nur die Heizungs- und Warmwasserkosten. Betriebskosten sind umfangreicher und Nebenkosten kennt das Mietgesetz nicht.
Welcher Lieferant für Gas, Öl oder Fernwärme ist hier im Spiel?
0,26 € für Gas sind viel zu teuer. Da spricht einiges dafür, dass der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt. Die 10 % Steigerung sind nicht in Stein gemeißelt. Aber 26 ct sind einfach zu viel. Wie der Vermieter begründen will, dass er diesen Vertrag nicht wechseln konnte, interessiert mich sehr.
Als erstes sollte man Kopien der Abrechnungsunterlagen anfordern. Die muss der Vermieter nicht kostenlos übergeben, er kann auch verlangen, dass man zu ihm kommt und sich selbst Fotos/Kopien macht. Meist bekommt man die Unterlagen aber gegen eine paar Euro digital zugeschickt.
Und dann sollte man mit den Unterlagen zum Mieterverein oder einem Anwalt gehen. In vielen Fällen lohnt sich das und gerade wenn es um größere Differenzen geht.
Das ist keine ausreichende Begründung. Das klingt nach einem privaten Vermieter, der sich da einfach keinen Kopf drüber macht, weil es ja eh die Mieter zahlen müssen.
Nebenkostenabrechnungen sind innerhalb eines Jahres ab Erhalt angreifbar, § 556 Abs. 3 S. 5 BGB.
Dann würde ich die Abrechnung auf jeden Fall prüfen lassen, auch unabhängig von den Energiekosten. Da wird viel geschludert. Anwalt kostet außergerichtlich ca. 300 €.
Danke. Die Unterlagen haben wir, von all den Jahren. Wir sind nicht im Mieterschutzbund. Im letzten Jahr hat sie auf unsere Frage "warum kein anderer Anbieter" gesagt "ja, weil wir da alle Verträge haben" (sie haben mehrere Mietshäuser). Wäre sogar die NK für 2023 noch anfechtbar?