Nebenkostenabrechnung anfechtbar?

2 Antworten

Du diskutierst hier nur die Heizungs- und Warmwasserkosten. Betriebskosten sind umfangreicher und Nebenkosten kennt das Mietgesetz nicht.

Welcher Lieferant für Gas, Öl oder Fernwärme ist hier im Spiel?

0,26 € für Gas sind viel zu teuer. Da spricht einiges dafür, dass der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt. Die 10 % Steigerung sind nicht in Stein gemeißelt. Aber 26 ct sind einfach zu viel. Wie der Vermieter begründen will, dass er diesen Vertrag nicht wechseln konnte, interessiert mich sehr.

Als erstes sollte man Kopien der Abrechnungsunterlagen anfordern. Die muss der Vermieter nicht kostenlos übergeben, er kann auch verlangen, dass man zu ihm kommt und sich selbst Fotos/Kopien macht. Meist bekommt man die Unterlagen aber gegen eine paar Euro digital zugeschickt.

Und dann sollte man mit den Unterlagen zum Mieterverein oder einem Anwalt gehen. In vielen Fällen lohnt sich das und gerade wenn es um größere Differenzen geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Bonn50T 
Beitragsersteller
 23.06.2025, 09:34

Danke. Die Unterlagen haben wir, von all den Jahren. Wir sind nicht im Mieterschutzbund. Im letzten Jahr hat sie auf unsere Frage "warum kein anderer Anbieter" gesagt "ja, weil wir da alle Verträge haben" (sie haben mehrere Mietshäuser). Wäre sogar die NK für 2023 noch anfechtbar?

EinRechtsanwalt  23.06.2025, 09:37
@Bonn50T

Das ist keine ausreichende Begründung. Das klingt nach einem privaten Vermieter, der sich da einfach keinen Kopf drüber macht, weil es ja eh die Mieter zahlen müssen.

Nebenkostenabrechnungen sind innerhalb eines Jahres ab Erhalt angreifbar, § 556 Abs. 3 S. 5 BGB.

EinRechtsanwalt  23.06.2025, 09:45
@Bonn50T

Dann würde ich die Abrechnung auf jeden Fall prüfen lassen, auch unabhängig von den Energiekosten. Da wird viel geschludert. Anwalt kostet außergerichtlich ca. 300 €.