Nebenkosten bei Hausmeisterservice?

3 Antworten

Wenn kein anderer Schlüssel vereinbart ist, gilt das BGB: Umlage nach anteiliger Wohnfläche.

Was steht dazu im Mietvertrag?

Ja, Nebenkostenabrechnungen erfolgen entweder Auf Verbrauch(Messungen, z.b. Wasser) oder auf QM oder auf Anzahl der Bewohner der Wohnung.

Ergo ist es rechtens den Hauswart nach Wohnungsgröße anzurechnen.

Bei uns ist das auch so und es wird sich bald noch einiges ändern.

Jetzt soll auch noch die Terrasse zu der Wohnungsgröße gerechnet werden.

berlina76  08.07.2021, 19:23

kann aber höchstens zu 1/4el dazugerechnet werden.

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danitom  08.07.2021, 19:31
@berlina76

Mein Mann hat das heute gelesen, dass das geändert werden soll.

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albatros  09.07.2021, 00:14
@danitom

ES gilt, was im Mietvertrag vereinbart ist. Änderung nur einvernehmlich zulässig/möglich.

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danitom  09.07.2021, 08:35
@albatros

Und wenn unsere Politiker das ändern, hat das Gültigkeit.

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albatros  09.07.2021, 00:15

Das gilt schon seit Langem (Wohnflächenberechnungsverordnung).

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