Hausmeisterkosten verdoppelt - Nebenkosten?

1 Antwort

er macht auch sehr viel Dinge wie Reperaturen (beispiel im Keller ist iene Wasserleitung undicht, da war er mal STunden mit dem Vermieter beschäftigt). Auch hat er schon 3 Wohnungen komplett renoviert mit neuen Tapeten, Farbe und neuem Laminat.....
Das sind in meinen Augen aber keine Umlagefähigen Kosten.

Richtig derlei Kosten für solche Tätigkeiten gehen zu Lasten des Eigentümers - sind nicht umlagefähig.

Ihr habt Anspruch auf genaue Aufschlüsselung dieser Hauswartkosten.

Umgelegt werden können z.B. ...Treppenhausreinigung (soweit vertraglich vereinbart) und Gartenarbeiten ...

https://www.ra-kotz.de/hausmeister_umlage_betriebskosten.htm

 Umlagefähige Aufgaben eines Hausmeisters in der Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung sind Hausreinigung, Treppenreinigung, Straßenreinigung einschließlich der Schneeräumung, Gartenpflege und Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Allerdings fällt nicht unter die Tätigkeit eines Hausmeisters die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Reparaturarbeiten. Insbesondere der Ersatz defekter Glühbirnen ist eine Instandhaltungsarbeit.