Wasserschaden im Badezimmer Wohnung unbewohnbar?

3 Antworten

Der Schaden kann relativ schnell behoben werden, so dass man wieder duschen kann. Danach muss alles trocknen bis neu gefliest werden kann.

Ihr könnt eigentlich immer kündigen.

Klar kommt es jetzt bisschen blöd aber ich würde es an eurer Stelle machen da es euch zusteht, euch kann es im Prinzip egal sein was der Vermieter dann denkt wenn ihr die Wohnung kündigt.

Stell dir vor er is auch nur ein Mensch und würde sicherlich dasselbe tun.

Ich zumindestens denke so.

Andere Möglichkeit wäre, ihr habt eine Person wo ihr duschen könnt und wenn ihr eine Haushaltversicherung habt dann wäre der Wasserschden kein Problem dann wird der übernommen.

Gib doch bitte Bescheid wie es ablief ist ziemlich interessant die Situation.

Wünsche das beste

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vici0612  30.03.2022, 17:34

Vorab wohne in Wien is eventuell etwas anders.

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Elliealice420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:42

Erstmal Dankeschön für dein Mitgefühl! 🙏🏾 Das gibt es hier selten. Ständig nur irgendwelche Schlaumeier die ihr Senf loswerden wollen. ^^

Wir werden diese Wohnung so oder so kündigen. Da wir eine Wohnung haben die auf uns wartet. Aber wir können es uns nicht leisten für die nächsten 3 Monate doppelt Miete zu zahlen. Also für die jetzige Wohnung und für die neue Wohnung....daher meine frage ob man fristlos kündigen kann wenn man hier einen unzumutbaren Lebenszustand hat.

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Vici0612  30.03.2022, 18:22
@Elliealice420

Wie gesagt es kommt darauf an wo du wohnst.

Ich wohne in Wien ich denke ist etwas unterschiedlich.

Am besten ruf am liebsten die Versicherung an.

Liebe Grüße

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So einfach geht das nicht , denn Dein derzeitiger Vermieter scheint sich ja bereits darum gekümmert zu haben , daß bereits morgen eine fachliche Schadensbegutachtung erfolgen soll .

Da kann entweder nun die Miete gemindert werden , und / oder ggf. vom Vermieter Schadenersatz oder vorübergehende Unterbringung ( auf seine Kosten ) in einer alternativen Herbergsstätte ( z.B. Hotel / Pension ) mit funktionierendem Bad verlangt werden .

Ansonsten sehe ich da jetzt erst mal noch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines plötzlichen und unabsehbaren Schadenfalles in der beschriebenen Situation .

Elliealice420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:38

Schau mal folgendes: Wir haben hier ne 1 Zimmer Wohnung. Altbau. Eigentlich nur für Pendler geeignet. Fenster undicht. Da kümmert sich der Vermieter nicht drum. (Vermieter sind ein 80 jähriges Ehepaar) Wir haben hier nun zwei Winter lang frieren müssen wegen den undichten Fenstern. Toilette ist ebenfalls kaputt, meine Mutter hat den Vermietern dies mitgeteilt, es wurde gesagt es wird sich drum gekümmert. Das ist nun 3 Monate her und es hat sich immernoch keiner drum gekümmert. Wir haben auch Kein Keller und Keinen Waschmaschinen Anschluss.

Jetzt wo auch noch der Wasserschaden entstanden ist. Und der Nachbar unter uns ne nasse Decke hat, tut der Vermieter plötzlich was. Und wir müssen nun Ungeduscht zur arbeit! Es HACKT.

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verreisterNutzer  30.03.2022, 17:43
@Elliealice420

Du kommst hier mit einer ganzen Latte an wichtigen Informationen ums Eck , die Du besser und sinnvoll schon gleich in Deine Frage geschrieben hättest . Manchmal kann man da echt nur den Kopf schütteln .

Das ganze "Vorgeplänkel" diskutiere ich deswegen hier nicht mit Dir durch , zumal selbst da ja nicht mal klar ist , in wie weit form- / und fristgerecht beim Vermieter mit entsprechenden Schadbeseitigungsfristen reklamiert wurde .

Ich bin hier jedenfalls wieder raus . :-((

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Elliealice420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:47
@verreisterNutzer

Weniger meckern würde dir nicht schaden! Ich muss ja hier keinen Roman reinschreiben. Bleibt ja wohl mir überlassen wie ich meine Frage stelle und wann ich dann nähere Informationen einbringe. Immerhin ist es mir auch sehr unangenehm im Internet über meine Wohnsituation zu reden! Also bitte Respekt haben.

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Elliealice420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:49
@verreisterNutzer

Aber in einem Punkt hast du immerhin Recht, diese wichtigen Informationen hätte ich direkt erwähnen sollen, damit der Ernst der Lage deutlich wird.

Bin dann auch wieder raus hier, byebye.

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verreisterNutzer  30.03.2022, 17:51
@Elliealice420
Bleibt ja wohl mir überlassen wie ich meine Frage stelle und wann ich dann nähere Informationen einbringe

Genauso bleibt es mir überlassen , ob ich mich auf informative Salamitaktik mit meinen Hilfestellungen einlasse .

Weniger meckern würde dir nicht schaden!

Ich habe nicht gemeckert , sondern lediglich auf essenzielle Notwendigkeiten für solche Fragestellungen verwiesen .

Von daher tüssi von meiner Seite . Over & Out .

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