Wasserschaden im Badezimmer Wohnung unbewohnbar?

Guten Tag,

Meine Mutter und ich haben aktuell folgendes Problem:

Der Hausmeister kam zu uns und behauptete, wir hätten einen Wasserschaden. Leider trifft es zu. Die Wohnung unter uns hat schon ne ganz nasse Decke.

Wir dürfen nicht duschen bzw baden. Was ein irre großes Problem darstellt, lol. Jeder Mensch muss duschen vorallem wenn er berufstätig ist.

Morgen kommt der Fachmann um sich das ganze anzusehen.

Folgendes Szenario haben wir aktuell zusätzlich:

Wir haben eine Zusage für eine Wohnung erhalten, in die wir so schnell wie möglich einziehen wollen. Ohne die "3 Monate Kündigungsfrist" berücksichtigen zu müssen.

Aktuell haben wir hier ne 1 Zimmer Wohnung. Altbau. Eigentlich nur für Pendler geeignet. Fenster undicht. Da kümmert sich der Vermieter nicht drum. (Vermieter sind ein 80 jähriges Ehepaar) Wir haben hier nun zwei Winter lang frieren müssen wegen den undichten Fenstern. Toilette ist ebenfalls kaputt, meine Mutter hat den Vermietern dies mitgeteilt, es wurde gesagt es wird sich drum gekümmert. Das ist nun 3 Monate her und es hat sich immernoch keiner drum gekümmert. Wir haben auch kein Keller und keinen Waschmaschinen Anschluss.

Jetzt wo auch noch der Wasserschaden entstanden ist. Und der Nachbar unter uns ne nasse Decke hat, tut der Vermieter plötzlich was. Und wir müssen nun ungeduscht zur arbeit! Es HACKT.

In diesem Falle, mit dem Wasserschade in der aktuellen Wohnung, wäre das nicht ein perfekter Grund um dem Vermieter zu sagen "Hey, wir haben einen unzumutbaren Zustand hier, wir wollen daher sofort kündigen und ausziehen da wir ja sowieso schon eine neue Wohnung haben die auf uns wartet" ?

Meine Frage nun lautet:

Falls der Fachman tatsächlich bestätigt, das der Wasserschaden zu hoch ist und wir für ne Weile nicht duschen können, sind wir dann dazu berechtigt sofort zu kündigen?

Hoffe es gibt hier Leute die sich tatsächlich auskennen und keine Hobby-Profis.

Freundliche Grüße,

Ellie

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So einfach geht das nicht , denn Dein derzeitiger Vermieter scheint sich ja bereits darum gekümmert zu haben , daß bereits morgen eine fachliche Schadensbegutachtung erfolgen soll .

Da kann entweder nun die Miete gemindert werden , und / oder ggf. vom Vermieter Schadenersatz oder vorübergehende Unterbringung ( auf seine Kosten ) in einer alternativen Herbergsstätte ( z.B. Hotel / Pension ) mit funktionierendem Bad verlangt werden .

Ansonsten sehe ich da jetzt erst mal noch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines plötzlichen und unabsehbaren Schadenfalles in der beschriebenen Situation .

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