Nebenjob und Zeitungen austragen?
Kann ich Zeitungen austragen und nebenbei einen Nebenjob ausüben oder fallen sozialbeiträge an in Deutschland
3 Antworten
Natürlich zählt Zeitung austragen zu Minijob. Bei beiden solltest Du auf jeden Fall Deine Sozialversicherungsnummer abgeben. Dann zahlt der AG für Dich fällige Steuern und Sozialbeiträge.
Beide AG solltest Du über den jeweils anderen Job informieren.
Und dann belese Dich bitte online, wie hoch Dein Verdienst sein darf ohne, dass z.B. eine Einkommensteuer verlangt wird, Deinen Eltern dadurch irgendwelche Nachteile entstehen können
Zahlt der AG für Dich Sozialversicherungsbeiträge, werden diese auf Deine Rentenanwardschaftszeit angerechnet. Bist Du dann mal so alt, dass das Thema für Dich relevant wird, wirst Du über jeden weiteren Monat froh sein, der eingezahlt wurde und dadurch angerechnet wird. Denn Deine Generation darf damit rechnen, dass 45 Jahre Rentenanwardschaftszeit verlangt werden.
BEVOR Du einen weiteren Job annimmst frage doch erst mal bei der Zeitung, ob die nicht Urlaubs- und Krankheitsvertretungen haben oder einen zusätzlichen Austragebezirk.
Nein, für die Jibs, die du hier mit 16 machen kannst, fallen keine Sozialbeiträge an. Du kannst aber freiwillig davon etwas in die Rente einzahlen.
Kommt drauf an welche Zeitung. Wochenblatt, Werbeblättchen u dergleichen, ja.
Die morgendlichen Tageszeitungen dagegen können darfst du erst austragen, wenn du 18 bist.
Wenn du volljährig bist auf jeden Fall. Wie alt bist du denn?
also zählt zeitung austragen als minijob