Nase gebrochen durch Unbekannten- was soll ich der Versicherung sagen?
Nase gebrochen durch Unbekannten Hallo liebe Community,
Ich bin gerade ziemlich ratlos: Folgendes ist geschehen:
Ich war mit einem Kollegen auf einem Fest. Das Zelt wird geschlossen und alle werden rausgeschickt. Ich stehe mit meinem Kollegen am Ausgang und wollen unser Bier fertig trinken. Dann uriniert ein Unbekannter in ziemlicher Nähe meines Kollegen. Mein Kollege fragt dann was das soll, dieser Unbekannte fängt dann plötzlich an meinen Kollegen anzugreifen. Der Kollege schlägt anschließend dem Unbekannten das Maßkrug ins Gesicht und der Kampf war vorbei. Zumindest für diese Beiden. Anschließend kommt ein Freund des Unbekannten auf mich zu und fragt mich was das soll. Ich erkläre ihm freundlich, dass es keinen Sinn macht darüber zu reden und bitte Ihn mit seiner Freundin zu gehen. Er geht dann auch weg, kommt aber plötzlich wieder und gibt mir einen Schlag mit seinem Kopf in mein Gesicht. Die Folge war eine gebrochene Nase. Zu allem Überfluss packt mich dann die Security und schmeißt mich zu Unrecht raus. Die Nase habe ich im Krankenhaus behandeln lassen. Anzeige gegen Unbekannt wollte ich nicht stellen, da mein Kollege auf Bewährung ist und mit einem Maßkrug hantiert hat. Dem Arzt habe ich gesagt, dass ich ein Schlag einer Person bekommen habe. Nun kam die Nachfrage meiner Krankenkasse, wie das passiert sei. So ein Glückskecks wie ich bin und nicht wusste, dass die Krankenkasse Einsicht in Arztberichte hat, habe ich geschrieben,dass mir eine Tür ins Gesicht geschlagen worden sei. Nun gab es prompt einen weitern Nachfragebrief, wo ich gebeten werde mitzuteilen, bei welcher konkreten Gelegenheit sich der Unfall ereignete, Diese Information ist notwendig, um die Zuständigkeit der gesetzl. Unfallversicherung auszuschließen. Wie auch immer. Meine Frage ist folgende: Wie soll ich am besten vorgehen? Habe nicht das Geld als Student Rückzahlungen zu erstatten. Ich bitte um Verständnis, da sich das bei meinem Kollegen, um einen Freund seit Kindesalter handelt.
Vielen Dank im Voraus - ich wünsche allen Mitlesenden einen schönen Tag.
3 Antworten
Von welcher gesetzlichen Unfallversicherung sprichst Du hier? Meinst Du evtl. eine Unfallversicherung (Haftpflicht) des Veranstalters? Ansonsten kenne ich nur eine gesetzliche Unfallversicherung vonseiten der Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen oder den Gemeindeunfallversicherungsverband bei Unfällen in Schulen oder Kindergärten! In Deinem Fall zahlt auf jeden Fall die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Folgekosten Deines "Unfalles"! Du wirst hier keine Erstattungen leisten müssen! Gib daher wahrheitsgemäß an, dass Dir ein Unbekannter ins Gesicht geschlagen hat. Was zuvor mit Deinem Freund passiert ist, würde ich verschweigen; denn das interessiert die Krankenkasse ohnehin nicht! Anders wäre es jedoch, wenn eine polizeiliche Anzeige von irgendeiner Seite erfolgt ist! Du sagtest jedoch, dass sei nicht der Fall! Hast Du evtl. eine private Unfallversicherung? Auch dort müßtest Du wahrheitsgemäß angeben, wie Deine Verletzung entstanden ist und dass der Verursacher unbekannt ist! Auch die private Unfallversicherung zahlt dann (wie vertraglich vereinbart)!
Du mußt da nichts zurückzahlen, in beiden Fällen kommt die Versicherung für die Schäden auf.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nie bei privaten Unternehmungen.
Da du den Gegner nicht namentlich kennst, können die dir auch nichts.
Warum lügst Du so völlig halt- und grundlos?
Die Krankenkasse forscht da nicht weiter nach.
Weil Dir der andere ins Gesicht geschlagen hat, kommt Dein Kollege gesichert nicht in den Knast.
Wer sollte den denn anzeigen, wenn der Typ unbekannt ist?
Dass man Dir das als Versicherungsbetrug auslegen kann, das ist Dir aber bewußt?
Ja das ist mir bewusst, deshalb habe ich auch diese Frage gestellt.
danke für deine Antwort und für deine Zeit
keine Sorgen, Kosten wirst du nicht tragen müssen. egal ob dir jemand die Verletzungen zugefügt hat oder ob du selbst dran schuld warst.
diese Unfallfragebögen sind Standard um ggf. den Kontrahenten in Regress zu nehmen. wenn es keinen Kontrahenten gibt, oder er wie in deinem Fall unbekannt ist, gehen die Fragebögen in die Ablage und gut ist.
Arztbriefe sehen die Krankenkassen übrigens nicht. sie sehen lediglich eine Diagnose, die das Krankenhaus übermittelt. mehr nicht.
mit den bereits falsch gemacht Angaben hast du dir ein schönes Ei ins Nest gelegt. hättest besser von Anfang an die Wahrheit schreiben sollen.
Dafür gibt es einen zumindest für mich persönlich guten Grund:
Hätte ich die Wahrheit gesagt, würde die Versicherung evtl. Nachforschungen anstellen bezüglich des Unfalls. Sprich mögliche Kettenreaktion Anzeige/Forderung ---> Rückanzeige gegen Kollegen---> evtl. Knast