Namentlich in einer Google Rezension erwähnt, wie verhalten?
Ich wurde von jemanden mit vollen Namen in einer Rezension erwähnt und als unfähig, faul usw. bezeichnet.
Es ging darum, dass ich ein Rezept (Physiotherapie) nicht annehmen konnte, weil es 1. abgelaufen war, 2. wir keine Termine haben und 3. weil ein es fehlerhaft war
Sprich die Dinge 1. und 3. hätte sie bei ihrem Arzt klären lassen sollen -> neues Rezept und mit richtigen Indikationsschlüssel ... weil wir es sonst nicht abrechnen können und wir VIEL Ärger haben.
Ich verwies die Patientin höflich darauf hin und sie beschimpfte mich und ging. Mein Namen hatte sie wohl auf meinen Namensschild gelesen. Ich werde mein Chef darauf ansprechen. Kann er etwas gegen diese Bewertung machen? Oder ich selber?
5 Antworten
Versuch die Seite zu kontaktieren und die Bewertung löschen zu lassen. Allgemeine Bewertungen sind Standard, eine Namensnennung habe ich nie gesehen, wird wohl auch kaum zulässig sein.
Wenn du dich beschwerst, werden die Rubbel die Katz das Ding entfernen.
Du kannst ja zaghaft mit Regressansprüchen winken. Das wirkt belebend.
Dem Chef würde ich das nicht sagen, könnte nach hinten los gehen, Kunde ist König. Am Besten eine Gegendarstellung eingeben, so wie hier.
Der Chef darf dies sehr wohl erfahren. Abgelaufene Rezepte/Verordnungen müssen nicht angenommen werden.
Und- Termine wenn der Terminkalendervoll müssen nicht irgendwo reingemurkst werden.
(An sonsten wären die anderen Kunden nicht mehr könig wenn sie 10min weniger behandlung bekommen damit ein "anderer König" auch noch zu seinem Recht kommt)
Müsste nach meinem verständniss etwas machbar sein. Zumindest die löschung des Namens beantragen.
Ich nehme mal an, es geht um eine Bewertung bei "Google Places"?
Hast du ein GoogleKonto?
Wenn Nein, erstell dir eines und versuche den Inhalt zu melden.
Möglicherweise ist es eurem Unternehmen auch möglich jene "Places" seite als "euer Unternehmen" bei Google zu registrieren, somit sollte eigenhändiges Löschen bedingt möglich sein.
Ich meinte ein Unternehmen darf man sehr wohl nennen, jedoch "persönliche" "klar namen" sollte man vermeiden.
hat man nicht das recht "auf vergessen"?
Kannst ja eine Gegendarstellung verfassen.
Je nach Therapieform 14 oder 28 Tage Gültigkeit der Verordnung, da haben manche Patienten schon Schwierigkeiten einen Termin zu bekommen. Ihr hättet ja auch keine gehabt.
ich meinte 14 oder 28 Tage gültigkeit bis man sich versucht einen Termin zu verschaffen. Die eigentliche physio oder was weiss ich kann auch danach noch gestartet werden.
14 Tage gültig, so fern nichts besonders vermerkt ist.
Ausser Rezepte der Berufsgenossenschaft.. die müssen innerhalb von 7 Tagen angefangen werden. Und da zählen auch Samstage und Sonntage rein....
Viele Praxen "mogeln" da... aber wen das raus kommt, kann das teuer werden und die Praxis kann die Zulassung verlieren.
Die Grundregel bei solchen Bewertungen ist, das man sie höflich und sachlich beantwortet.
Man kann Bewertungen auch "Flaggen " also als unsachlich beanstandeten. Das bringt angeblich nur selten was. Ich schau mal wie das geht
Wenn ihr die Google me Business App habt.
Die Rezession aufrufen, rechts oben das Menü öffnen und dort die Rezession melden
Wenn du etwas gegoogelt hast, kannst du rechts oben mehr von Google auswählen.
Dort gibt's auch Google mehr Business
Ich habe aber keinen Computer hir um dir eine genaue Anleitung zu schicken.
Und das geht einfach so als "Fremder User" ?