Nachzahlung der Grunderwerbsteuer. Warum muss ich diese Abgabe erneut entrichten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe beim Kauf einer Wohnung in 2012 6% Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis gezahlt. Vor kurzem wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass jetzt ca. 170€ Grunderwerbsteuer fällig sind. Worauf bezieht sich diese Nachzahlung?
Zur Info: Zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs befand sich die Wohnung/das Haus noch im Bau. Verkäufer war ein Maklerbüro (provisionsfrei).
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Worauf sich die Nachzahlung bezieht, sollte sich aus dem berichtigten/geänderten/neuen Grunderwerbsteuerbescheid ergeben.Falls nicht, solltest du beim Finanzamt nachfragen.
D.h. der Kazfpreis und somit die Bemessungsgrunldgae für die Grunderwerbsteuer hat sich erhöht.
Dann hast du also beim Erwerb die GrESt auf den vereinbarten Kaufpreis entrichtet. Durch Sonderwünsche waren aber die tatsächlichen Anschaffungskosten höher als beim Erwerb angenommen und du musst jetzt noch die Differenz zahlen.
.... weil beim Kauf damals zu wenig bezahlt wurde. Ich vermute, der Käufer hat schlichtweg seinen Werkvertrag für die Sonderwünsche dem FA unterschlagen.
Ich habe seinerzeit auch gestritten. Ruine gekauft und darauf bezahlt und per WV saniert. Gerichte haben nicht mitgespielt, zählt zum Kaufpreis, so die Urteile.
Grunderwerbssteuer oder Grundsteuer? Ersteres ist beim Erwerb fällig, das Zweite bezahlt man als Eigentümer jedes Jahr.
Abgesehen von den Finanzämtern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin sind Finanzämter nicht für die Erhebung der Grundsteuer zuständig. Sie ermitteln lediglich den Grundsteuermeßbetrag.
jetzt wo du es sagst, stimmt.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Eine Antwort habe ich vom FA bereits erhalten: Die Steuern beziehen sich auf Sonderwünsche/Umbauten.