Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?
Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.
Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.
Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.
Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.
Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.
Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.
Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.
Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.
Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.
Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?
Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.
Person A hat die folgenden Daten:
- Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
- Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
- Visitenkarte der Person C
- Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
4 Antworten
Ich sehe hier keine Möglichkeit für Person A, Ansprüche durchzusetzen.
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von Person B1 ist hier zu verneinen. Person B1 ging auf der Suche nach Person A in den Laden. Person B2 blieb zurück.
Entscheidend für meine Ansicht ist die Aussage von Person A "es hat sich hier alles erledigt". Das ist rechtstechnisch als negatives Schuldanerkenntnis zu verstehen.
Person A sagt damit aus, dass keine Ansprüche seinerseits bestehen und er auch keine Ansprüche geltend machen wird.
Trotz genauer Inaugenscheinnahme konnte keine der Personen einen Schaden feststellen.
Vor diesem Hintergrund nun eine Forderung aufzumachen und diese mit dem "Zusammenstoß" in Verbindung zu bringen, ist praktisch unmöglich.
Eine Anzeige wegen Unfallflucht geht nicht, da (wenn ich es richtig verstanden habe) A und B sich darauf geeinigt haben, dass keine Schäden vorhanden seien und sich einvernehmlich trennen. Auf welcher Grundlage also soll eine Anzeige stattfinden? Ich verstehe das Problem nicht
Der Schaden kann dir natürlich auch vorher oder später entstanden sein, dass wird im Zweifelsfall so nicht mehr zu klären sein. Bei einem Unfall sollte daher immer direkt die Polizei hinzugezogen werden. Die Frage ist jetzt doch eher, wie A an die Adresse oder Nummer von B kommt, um diesen zu bitten, es seiner Versicherung zu melden, da ggf. ein Schadenersatz eingeleitet werden kann. Ein Unfall beim Einparken ist keine Straftat, sofern es nicht absichtlich passiert.
Lieber den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Da erfährt man über das Kennzeichen und den Fzg.-halter (hier die Mietwagenfirma) den zuständigen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer. Dort kann man seine Schadenersatzansprüche geltend machen (Direktanspruch des Geschädigten). Der betroffene Versicherer wird darüber hinaus auch vom Zentralruf benachrichtigt. Der Zentralruf der Autoversicherer wird vom GDV (Versichererverband) unterhalten.
Besitzer des Fahrzeugs A meldet den Schaden der Versicherung von Fahrer B. Da es sich hier scheint`s um einen Mietwagen handelt, kannst Du auch mit dieser Firma Kontakt aufnehmen.
Soweit hier die Person C den Schadenhergang bestätigt, dürftest Du Deinen Schaden auch reguliert bekommen.
Eine Anzeige entfällt hier, da der Fahrer sich ja nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
Zentralruf der Autoversicherer - GDV Dienstleistungs-GmbH & Co.KG
https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/Das wird im Bedarfsfall der Sachverständige der gegnerischen Versicherung beurteilen, ob der Schaden an Deinem PKW, so wie Du bzw. Person C ihn schilder(s)t, entstanden sein kann.
Höhe des "Aufprallpunktes", Lackspuren des anderen Fahrzeuges oder was sonst möglich sein kann.
Wie sieht die Beweislast aus? Trägt diese Person A oder Person B1?
Wie sieht die Beweislast aus? Trägt diese Person A oder Person B1? Person C war vom Unfallort 5-10 m weit entfernt. Sie hat lediglich bemerkt, dass Auto B zu nahe zum Auto A gefahren wird. Fotos sind leider vom Person A nicht gemacht. In parkposition war die Entfernung zwischen den beiden Fahrzeugen c.a 60-80 cm.
Die Beweislast liegt bei Person A.
Als problematisch sehe ich das von Person A abgegebene negative Schuldanerkenntnis an.
Person A sagte: "es hat sich hier alles erledigt"
Als Beweis gilt hier erst einmal die Zeugenaussage von Person C. Am einfachsten wäre es, wenn Du erst einmal in eine Fachwerkstatt fährst und einen Meister bittest sich den Schaden anzuschauen.
Nur ist Person A hier nicht als sachverständig anzusehen. Und sehr viele Schäden werden erst im Nachhinein erkannt.
Vollkommen richtig!
Nur sollte Person A dann keine Erklärungen abgeben. Tut Person A es trotzdem, kann das zu ihrerm Nachteil ausgehen.
Wie sind die Chance der Person A hier, es zu beweisen, dass der Schade wirklich während dieses Falls passiert ist und nicht nachher? Ist es rechtlich überhaupt durchsetzbar?