Nachprüfung zum Rettungssanitäter ohne Arzt zulässig?

4 Antworten

Also bei meiner praktischen Rettungssanitäter Prüfung war auch kein (Not-arzt anwesend. Nur mein Lehrer (Rettungsassistent) und der Gründer der Schule (vermutlich auch vor Rente Rettungsassistent). Bei der Notenbekanntgabe direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung, in der ich von meinem Lehrer und 2 Ärzten geprüft wurde, waren aber die beiden Ärzte anwesend. Du musst dich einfach mal schlau machen. Alles gute!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudentin, Rettungssanitäterin

Dass kommt auf die Rechtsverordnung des Bundeslandes an, in dem man die Ausbildung und die Prüfung zum Rettungssanitäter absolviert. Sollte in diesem Bundesland keine Rechtsverordnung auf Landesebene existieren und dass ist in einigen Bundesländern der gegebene Fall, so kommt es auf die Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitätern des "Bund- Länder- Ausschusses Rettungswesen" bzw. "Ausschuss Rettungswesen" an, die Angabe, welche Empfehlung in deiner Ausbildung und Prüfung Anwendung gefunden hat, muss irgendwo auf deinen Papieren vermerkt sein bzw. kann auch bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Es gibt Bundesländer, da muss ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (Notarzt) in der Rettungssanitäter- Abschlussprüfung anwesend sein und es gibt Bundesländer, in denen zur Abnahme der praktischen Fallbeispiele ein Notfallsanitäter alleine berechtigt ist, sofern er zu diesem Zeitpunkt als Praxisanleiter im Sinne der NotSanAPrV qualifiziert ist. In meiner Prüfung, waren sogar zwei Ärzte anwesend.

Durch die Corona- Pandemie, ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aber auch eine geringere persolle Besetzung von Prüfungsausschüssen zulässig.

Über die Prüfung MUSS eine Niederschrift angefertigt werden und du hast als Prüfling das Recht dazu, diese anzufordern und einzusehen. In der Praxis bleibt aber ein großes Problem, selbst wenn man dagegen gerichtlich vorgehen sollte, kein Richter, kann einem zum Rettungssanitäter ernennen, er kann lediglich feststellen, ob die Prüfung mit rechten Dingen abgelaufen ist. Im Ergebnis, muss man die Prüfung bestehen, um Rettungssanitäter zu sein.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Da müsstest du in die Prüfungs- und Ausbildungsverordnung für RS deines entsprechenden Bundeslandes schauen. Der Prüfungsauschuss muss zwar i.dR. von einem Arzt geleitet werde, aber eine Anwesenheitspflicht während der Prüfung ergibt sich m.e. daraus nicht zwingend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK
Massim0808 
Fragesteller
 13.03.2021, 11:49

Hallo, danke für deine Antwort. Ich komme aus NRW und in der Prüfungsverordnung steht dementsprechend "nur" das der Prüfungsausschuss unter anderem aus einem Arzt bzw. Notarzt bestehen muss und das ein Stellvertreter zu bestellen ist. Ist für mich leider nicht ganz verständlich was das nun heißen soll.

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Ob das zulässig ist, weiß ich leider nicht, aber überleg dir, ob du deine nächste Nachprüfung nicht lieber woanders machen willst. Wenn man dir nichtmal sagen kann warum du durchgefallen bist, wirkt das auf mich so, als würde der Prüfungsausschuss das nach der Nase entscheiden wer besteht und wer nicht. Du bist nicht verpflichtet die Prüfung an der Schule abzulegen, an der du warst. Nimm deine Nachweise, dass du alle Praktika und Theoriestunden erfüllt hast und geh woanders hin.

Woher ich das weiß? Rettungssanitäterin seit 2018

Massim0808 
Fragesteller
 13.03.2021, 11:45

Hallo, danke für deine Antwort. Das Problem ist, dass es bereits die Nachprüfung war. Bei der ersten Prüfung hat man 9 von 17 Leuten durchfallen lassen mit den absurdesten Begründungen. In der Nachprüfung haben erneut 4 von 7 Leuten. Leider haben wir uns nach der ersten Prüfung von der Schulleitung bereden lassen, keinen Einspruch einzulegen sondern "es beim zweiten Mal einfach besser zu machen".

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missyvonnexx  13.03.2021, 12:04
@Massim0808

Aber du kannst doch nochmal zur Prüfung oder? Wusste nicht dass es da ein Limit gibt?!

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Massim0808 
Fragesteller
 13.03.2021, 12:23
@missyvonnexx

Laut der Schule habe ich nur 2 Versuche. Wenn die nicht bestanden sind muss ich alles von vorne anfangen

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FloraFinia17  13.03.2021, 21:52
@missyvonnexx

Ich auch. Hab mir aber trotzdem vorher die Verordnung durchgelesen.

Hab nämlich ziemliche Prüfungsangst und schonmal den Worst Case geplant.

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