Nachmieter 2. Besichtigung?
Ich habe meine Wohnung fristgericht gekündigt und der Vermieter hat bereits einen Nachmieter. Diese möchte jetzt nochmal in die Wohnung um sich diese genauer ansehen zu können, weil er laut seiner aussage bei der Blockbesichtung nicht richtig geschaut hat. Laut Aussage des Nachmieters kann dieser frühestens im August einziehen da er seine Wohnung auch erst kündigen musste. Da ich berufstätig bin und auch noch die neue Wohnung renovieren muss habe ich eigentlich nicht die Zeit und auch nicht die Lust dazu. Die Wohnungsübergabe wird am 29. 6. sein, also in 2 1/2 Wochen.
Ich habe dem Nachmieter vorgeschlagen die Wohnung bei Übergabe ansehen zu können. Dieser hat dann den Vermieter eingeschaltet und macht Druck.
Muss ich den Nachmieter nochmal in die Wohnung lassen nur damit er sich nochmal umsehen kann?
7 Antworten
müssen nein, der Nachmieter war doch bereits in der Wohnung. Will er etwa Ausmessen?? das brauchst nicht zu dulden.
Das kann er wenn die Wohnung geräumt und Frei ist.
Du kannst einen 2. Termin zustimmen - das ist eine nette Geste von dir.
Was hat der Vermieter damit zu schaffen?
weil er laut seiner aussage bei der Blockbesichtung nicht richtig geschaut hat.
nicht dein Problem, hätte halt Richtig sehen müssen xD
Müssen musst Du nicht, aber was ist schon dabei? Du kannst mir nicht erzählen, dass Du die ganzen Tage bis zum Auszug nicht mal 30 Minuten Zeit hast.
Während der Nachmieter sich die Wohnung anschaut und ausmisst - oder was auch immer -, kannst Du doch weitere Kartons einpacken.
Andererseits verstehe ich den Nachmieter auch nicht - wenn Deine Geschichte so stimmt. Ist die Wohnungsübergabe für den 29.6. geplant und er kann sowieso erst im August einziehen, hat er doch mindestens vier Wochen Zeit, sich in Ruhe die Wohnung anzuschauen - und dann sogar leer, was vieles einfacher macht.
Und da lässt sich kein Kompromiss finden? Tja, was soll man da raten? Man kann nur an den gesunden Menschenverstand appellieren. Darüber hinaus bin ich froh, dass ich Eigentum habe, also mein eigener Herr bin.
Müssen musst du nicht.
Aber der Nachmieter will ja nicht aus Jux und Dollerei rein, sondern vielleicht schon eine Küche bestellen oder was anderes ausmessen.
Von daher würde ich ihm einen Termin vorschlagen, der dir perfekt passt und deutlich machen, dass er maximal 10 Minuten hat. Man muss ja nicht immer gleich ein Drama daraus machen. Du wärst in seiner Situation vielleicht genauso froh, noch eine Besichtigungsgelegenheit zu bekommen.
Nein, du zahlst ja Miete für deine Wohnung und hältst ja auch die Kündigungsfrist ein. Der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen, du hast als Mieter fast mehr Rechte als der Vermieter
Das hat mir geholfen.
Soll dem "Nachmieter" Gelegenheit zu einer Besichtigung gegeben werden, damit dieser sich endgueltig fuer oder gegen die Wohnung entscheiden kann? Dann wirst du eine weitere Besichtigung wohl dulden muessen.
Wenn der Mietvertrag mit diesem aber bereits geschlossen wurde, gibt es eigentlich keinen Grund fuer eine weitere Besichtigung.
Es gibt Rechtsprechung dazu. Hier kannst du dich mal einlesen: https://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html
Danke, gibt es da rechtliche texte auf die ich mich beziehen kann?