Nachforderung durch den Gläubiger obwohl ich bereits nach Tilgung den Vollstreckungstitel durch GV erhalten habe?

3 Antworten

Sicher das sich das auf die Selbe Forderung bezieht und keine Separate Forderung ist. Wurde diese spezielle Forderung mittituliert?

Gilath 
Fragesteller
 16.10.2017, 15:44

Es ist das gleiche Aktenzeichen und keine sep. Forderung. Allerdings wurde mir sofort angedroht eine neue Mahnwelle und Zwangsvollstreckung durchzuführen für den Fall das ich nicht zahlen sollte. 

augsburgchris  16.10.2017, 15:45
@Gilath

Ja ist ja auch verständlich, wenn die Firma schon schlechte Erfahrungen mit dir hat.

Ich habe die letzte Rate getilgt und sofort de Gläubiger gebeten, mir den vollstreckbaren Titel auszuhändigen. Es kam keine Antwort von ihm in den letzten 4 Monaten seit Tilgung - der GV schickte mir dann die Unterlagen nebst Vollstreckungstitel zu. Nun kam in den letzten Tagen auf einmal ein Schreiben des Gläubigers, das noch während der "Vollstreckungszeit" Kosten entstanden seien, die aber nicht im Betrag des Titels enthalten seien. Es ist auch keine Aufstellung der angeblichen Kosten dabei - nur die Gesamtsumme von knapp 210€. 

Ist das Rechtens?

augsburgchris  16.10.2017, 15:38

Natürlich können weitere Kosten entstehen. lass dir jedoch eine Aufstellung zuschicken.

Ich kann Dir versichern, das ich nicht zu den Menschen gehöre, die ihre Verpflichtungen nicht bezahlt. Hier ging es um eine Forderung, die ich nicht nachvollziehen konnte wo ich mich auch gegen gewehrt habe. Als Antwort kam dann immer nur weiterführendes Mahnwesen bzw. hinterher auch Vollstreckungsbescheid bis hin zur Kontopfändung. Einen Anwalt konnte ich mir z.d. Zeitpunkt nicht leisten.  Vielleicht sagt Dir FKH OHG und Rechtsanwaltskanzlei am  Modenbach etwas. Da kämpfste gegen Windmühlen.