Nachbarn zeigen uns zum zweiten Mal grundlos beim Jugendamt an?
Hallo liebe Community,
In unserer Familie gibt es festfrieren Streit, der dann auch manchmal eskaliert. Immer wenn ich mich daneben benehme. Sagen meine Eltern "geh in den Keller". Um es gleich klarzustellen: mein Zimmer ist im Keller und ist wie jedes andere Jugenzimmer auch. Die Nachbarn drehen es so zurecht und sagen zum Jugendamt:"das Kind muss immer in den Keller"
Dessentwegen habe ich öfters Streit mit meinem Bruder, was dann schonmal mit ein paar Hieben enden kann. Wie jeder normale Mensch sagt man eben "Aua" wenn man sich verletzt bzw. wehgetan hat. Die Nachbarn wiederum drehen es so zurecht und sagen:" das Kind wird VON SEINEN ELTERN geschlagen".
Als die Nachbarn vor 1 1/2 Wochen jetzt das zweite Mal uns beim Jugendamt (grundlos) angezeigt haben, ist mir der Kragen geplatzt. Ich (14, mache seit 5 Jahren Kampfsport) bin dann rüber und habe den Nachbarn umgehauen. Was kann ich wenn dem Nachbar bezüglich tun und wegen der (grundlosen) Anzeige beim Jugendamt?
LG Lennart
7 Antworten
Das geht auch gar nicht, einfach jemanden schlagen. Du zeigst Gewaltbereitschaft.
Die Nachbar können sicher unterscheiden, ob da jemand "aua" sagt oder heftig geschlagen wird.
Schlagen eines Kindes ist übrigens verboten.
das klingt nach verdammt viel Ärger für dich, gefährliche Körperverletzung; du hast deinen Nachbarn umgehauen; das wird auch deinem Verein absolut nicht gefallen - von dort kommen bestimmt auch noch Konsequenzen; das kann bis zum Ausschluss führen.
das wird auch Strafverschärfend wirken; es gibt mehr Sozialstunden
ob es der Nachbar war, bleibt dahingestellt. eine Anzeige kann auch anonym erfolgen - dem wird nachgegangen.
bin dann rüber und habe den Nachbarn umgehauen
das lässt jede Menge vermuten
Ich (14, mache seit 5 Jahren Kampfsport)
als ein solcher kennt man Stellen wo man nicht hinschlagen sollte
Da kann ich nur zu sagen: Gut, dass es aufmerksame Nachbarn gibt, die wohl auch Ärger mit ihren Nachbarn (nämlich ihr) nicht aus dem Weg zu gehen scheinen. Muss so laut sein, dass es die nachbarschaft hört.
Dass nun ein 14-Jähriger (!) den Nachbarn "umhaut", ist ja absolut das letzte, ehrlich! Das steht ihm gar nicht zu!
Deine Anfrage hier zeugt von fehlendem Unrechtsbewusstsein. Guter Fall für Jugendamt und Gericht.
Erstmal solltest du jetzt aufpassen das DU keine Anzeige wegen KV bekommst und wenn die ans Jugendamt zu Unrecht ist dann wird auch nichts passieren.
Keiner von euch wird vom Jugendamt weggenommen keine sorge da passiert nichts vorallem wenn es ja eh nicht stimmt.
Mit 14 kannst du gar nichts tun. Sei froh, wenn dich dein Nachbar nicht wegen Körperverletzung anzeigt. Ich denke, die Zeigen euch mit Recht beim Jugendamt an. Das sind doch keine normalen Zustände bei euch.
Das mit dem "schlagen" ist vielleicht einmal alle 2 Monate. Beim rumschreien gebe ich dir recht, das ist über der Grenze
Streiten gehört auch mal dazu. Es ist nicht normal, dass man sich schlägt und sich anschreit, so dass es die Nachbarn hören.
Was sind denn bei dir keine normalen Zustände? Wenn man sich manchmal mit dem Bruder zofft?
Warum denn gefährliche Körperverletzung? Ich habe ihn doch nicht bewusstlos gehauen