Nachbar überwacht uns mit Bewegungsmelder, darf der das?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Bewegungsmelder? Dagegen gibt es kaum ein rechtliches Mittel.

Eine Kamera ja, da hierbei die Möglichkeit der Aufzeichnung bestünde, aber ein Bewegungsmelder, da geht gar nichts.

Aber wenn es schon kein Mittel gegen das Gerät dieses Mieters gibt, es gibt durchaus ein Mittel, aber gegen diesen Mieter.

Der Vermieter von Euch ist nämlich ganz gewaltig auf dem Holzweg, er ist absolut einzig zuständig für den Hausfrieden. Er kann sogar gezwungen werden, sich drum zu kümmern. Ist dieser gestört, kann gar eine Mietminderung (in dem Fall wohl bis zu 20%) erfolgen.

Hierzu:

1.) Setzt Euch zusammen mit anderen Mietern, die auch hierbei tätig werden wollen. Ihr seid das Volk!

2.) Einer von Euch (alle legen zusammen) geht zum Mieterschutzverein, wird Mitglied (kostet ein paar Euro, aber weniger als ein Rechtsanwalt) und erhält dort eine anwaltliche Beratung, für Mitglieder kostenlos für ein Jahr, kann man auch mehrmals dann anrufen und sich beraten lassen.

3.) Ihr alle schreibt einen einheitlichen Brief, in welchem die Gründe, das Verhalten, dieses Mitmieters im Haus deutlich bis ins kleinste beschrieben und die Punkte der Störung exakt definiert werden - das kann ruhig ein längerer Brief werden, ein Buch auch, kein Problem.

Ihr kündigt in diesem Schreiben dem Vermieter ultimativ an, wenn dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt, für den Hausfrieden zu sorgen und Störungen dessen zu beseitigen, dass ihr die Miete um 20% ?? (wäre nochmal zu erfragen beim Mieterverein) kürzen werdet. Die Frist sollte angemessen sein, also nicht eine Woche oder so, einen Monat jedoch, das sollte sicherlich genügen.

4.) Ändert sich nichts, kürzt ihr die Miete.

5.) Ab jetzt, jede noch so kleine Beleidigung bringt ihr jeweils zur Anzeige, sofort und ohne Gnade. Ihr selbst werdet jedoch höflich und freundlich sein und bleiben, ganz wichtig.

Auf diese Weise bekommt der etwas Ärger (nein, da kommt jetzt nicht die Polizei und verhaut den solange, bis er sich benimmt in Zukunft, aber immerhin). Dadurch wird zudem Aktenkundig, was da jeweils läuft und, deswegen immer fein lächeln, kein noch so geringer Ansatzpunkt für Gegenanzeigen.

Eine Rechtsanmerkungen habe ich dazu gefunden:

Der Vermieter kann auch mietrechtlich verpflichtet werden, zugunsten von Mietern im Hause einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung der Störung des Hausfriedens.

Der Vermieter kann gemäß §§ 535, 536 BGB verpflichtet sein, einer störenden Mietpartei gem. § 569 BGB zu kündigen (AG Emmendingen WM 1999, 231, 232; LG Hamburg WM 1987, 218, 219; LG Berlin WM 1999, 329; Sternel, Mietrecht Aktuell, 3.Aufl. Rn. 329).

Voraussetzung ist allerdings eine gravierende Belästigungen anderer Mitbewohner (AG Emmendingen WM 1989, 231, 232; LG Hamburg WM 1987, 218, 219; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3.Aufl. 1999, III. A Rn. 1055, IV Rn. 191, AG Bad Segeberg, Urteil vom 5. Oktober 1999, Az: 17a C 25/99) Quelle WuM 2000, 601-604.

Gründe für eine nachhaltige Störung des Hausfriedens können sein: Beleidigungen des Vermieters, der Mieter untereinander, Lärm insbesondere zu Nachtzeit, Sachbeschädigungen, häufige intensive Belästigungen, ständige Mißachtung der Hausordnung, Müllablagerungen im Treppenhaus usw.

Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 08:00

Danke ! wird ausgedruckt und an den Vermieter geschickt :) Das ist doch mal was Handfestes :)

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Der Bewegungsmelder ist rechtens. Wäre allerdings eine Kamera angeschlossen, würde sie Sache anders aussehen. Zu deinem Vermieter: Es ist so, wenn eine Mietpartei nachhaltig den Hausfrieden stört und dies mit Vorsatz und in einer nicht tollerierbaren Art und Weise, so muss der Vermieter eingreifen. Ob nun durch Kündigung oder ähnlichen Maßnahmen.

Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 07:45

Es ist ihm egal das hab ich ihm auch schon vorgehalten :( das einzigste was jetzt wohl ziehen wird wäre eine Mietminderung aber das muss man ja auch erstmal per Anwalt ankündigen... oh mann kann der nicht einfach über die Wipper aber so altes Gemüse lebt locker 100 Jahre. Und selbst ausziehen kommt nicht in Frage.

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Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 07:48
@Kobibold

Und das mit der Kamera hab ich befürchtet :( Leider oder Gottdeidank ist keine dran

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Basti161  23.04.2012, 07:53
@Kobibold

Das ist nicht ganz richtig. Eine Mietminderung kannst auch du ohne Anwalt ankündigen. Es gilt allerdings herauszufinden, in welcher Höhe sich diese beläuft. Ich müsste selber erst nachschlagen. Zum Vermieter: Der Vermieter hat gemäß §§ 569 Abs. 2, 543 Abs. 1 BGB bei erheblicher Störung des Hausfriedens durch den Mieter die Möglichkeit das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung (Mietrecht) aus wichtigem Grund zu beenden. Nach Eingang der Minderung wird er dies denke ich auch wahrnehmen.

Des Weiteren kann er die verursachende Mietpartei (den Opa) auf Schadenersatz verklagen.

Wichtig ist allerdings, dass du dich zurückhälst und den Streit nicht noch mehr anfachst, da sonst dein Minderungsrecht verfällt!

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Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 07:58
@Basti161

Das ist genau das was ich gesucht habe, Gottseidank hat oppachen aus dem Fenster gepöbelt als die Polizei da war um die Anzeige wegen Beleidigung aufzunehmen, er blökte sowas wie * ja von wegen Steuergelder verschwenden, die Polizei hat wichtigeres zu tun, er verlangt das das vor Gericht geklärt wird ( soviel zum persönlichen Gespräch) er verlangt das das in der Zeitung veröffentlicht wird etc*...... Also wo ER normal ist ich weiss nicht...........Er hat ja ach nach eigenen Angaben Oberstaatsanwälte, und diverse Rechtsverdreher in seiner Familie...

Nur am Provozieren, ruhig bleiben nach Monaten von Terror ist nicht wirklich leicht zumal mein Vater an einer Krebserkrankung leidet und RUHE braucht. Aber ich denke das kann manbei der Mietminderung auch mit einfliesen lassen.

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Basti161  23.04.2012, 08:06
@Kobibold

Er kann noch so viele Jursten in der Familie haben, das Gesetz wird er dadurch nicht ändern. :D

Ich wünsche dir viel Erfolg und Beherrschung! ;)

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Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 08:08
@Basti161

Danke ! :) OB das überhaupt stimmt weiss icht nicht da sich die Anzahl jedesmal ändert.....selbst wenn kein Grund sich so zu benehmen wie dei Axt im Walde

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Alle Mieter müßten sich zusammen tun und dem Vermieter klar machen, daß Ihr das so nicht hin nehmt, wenn er nicht für Abhilfe sorgt, sonst wäre eine Mietminderung fällig. Das wird sich der Vermieter nicht 2x sagen lassen.Natürlich müssen sich alle einig sein.

Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 07:47

Das ist das nächste Problem , alle heulense rum aber wenns ernst wird ziehen die Rute einwenigstens 3 Weitere Mieter waren bereit mit auszusagen.

Mit dem Vermieter da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, jetzt heisst es aber erstmal abwarten bis der Schriftkram der Polizei kommt das man sich nochmal ausführlicher äussern kann.

Ich hoff ja das der langsam mal schnallt was da abgeht.

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Das mit dem Bewegungsmelder ist wohl erlaubt, sowas haben meine "ängstlichen" Nachbarn auch im Fenster hängen, allerdings filmt sie zum Großteil das Grundstück und nur ein Bisschen Bürgersteig.

Aber das mit den Beschimfpungen müsst ihr euch nicht gefallen lassen. Das geht zu weit.

Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 07:43

Ängstlich ja das hat er auch angegeben als die Polizei hier war, wir wären ja ALLE so gemein zu ihm, das er hier der Stänkerfritze ist das hat er dezent vergessen zu erwähnen. Polizei meinte auch ja wird eh eingestellt und man solle Rücksicht auf das Alter nehmen ( ehm nein). Eingestellt das ist mir klar aber mir gings nur dadrum das langsam mal was Aktenkundig wird, denn falls oppachen mir eine mit dem Krückstock überzieht , das dann keiner sagen kann hier wüsste keiner von was....

Ich kann das Ding ja auch leider nicht einfach weghauen weil a) Seine Fensterbank b) komm ich nicht ran c) Sein Eigentum.... grummel

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BabaBaby  23.04.2012, 07:58
@Kobibold

Nee, selbst darfst du da leider nix tun.

Die Polizei neigt meiner Erfahrung nach gerne dazu, etwas auf die leichte Schulter zu nehmen, weswegen meine Nachbarin letztendlich trotz mehrmaligem Anrufen bei denen von ihrem Mann krankenhausreif geschlagen wurde.

Ich würde da mal einen Anwalt einschalten und evtl. eine Sammelklage einreichen zumindest wegen der Beleidigungen. Das geht wirklich gar nicht.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist! Lasst euch mal von einem Anwalt beraten.

Kobibold 
Fragesteller
 23.04.2012, 07:40

Das wollte ich erstmal vermeiden da ich keine Lust habe den dem Oppachen auf noch Anwaltskosten am Hals zu haben :(

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joyce123  23.04.2012, 07:45
@Kobibold

Ich würde den Mann einfach ignorieren, irgendwann wird es ihm hoffentlich zu langweilig, wenn er keine Reaktionen mehr bekommt.

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