Nachbar beschwerd sich ständig beim Vermieter

5 Antworten

Grillen:

Die widerstreitenden Interessen von Mietern bei Benutzung ihrer Balkone im Sommer, insbesondere in bezug auf Grillen und Feste feiern auf dem Balkon, haben schon diverse Male die Gerichte beschäftigt. Grundsätzlich kann ein Mieter seinen Balkon nach Belieben nutzen. Die Grenze ist allerdings dort, wo andere Bewohner des Hauses belästigt werden. Andererseits wird das Grillen als eine inzwischen gebräuchliche Art der Speisenzubereitung in der Sommerzeit angesehen und kann deshalb nicht ganz unterbunden werden. Nach einem Urteil des AG Bonn soll es Mietern in Mehrfamilienhäusern erlaubt sein, einmal im Monat zu grillen, wenn sie dies 48 Stunden vorher ihren Nachbarn anzeigen. Das Landgericht Stuttgart hat dagegen das Grillen nur dreimal während der Sommerzeit für 2 Stunden für zulässig erachtet.

Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I) Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr (BayObLG 2 Z BR 6/99) Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96) Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96)

Lärm:

Radio und Fernsehen dürfen nur so laut eingestellt werden das sie die Mitbewohner nicht erheblich stören.(§ 10 LlmSchGNW).Grundsätzlich gilt Zimmerlautstärke. Außerhalb der Wohnung darf man praktisch so gut wie nichts mehr vom Radio oder Fernsehen gehört werden. Mangelhaft sind Wohnungstrennwände, die so wenig schallgeschützt sind, das Radio, Fernsehen und normale Gespräche aus der Nachbarwohnung gehört und sogar verstanden werden können. Keine Frage des Schallschutzes ist es, wenn der Mieter durch übermäßigen Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt wird.

Der Anspruch aus den §§ 862 und 906 BGB gegen den Nachbarn entfällt, wenn der Lärm auf Grund normaler Wohnungsnutzung, --Begehen der Wohnung mit Straßenschuhen, Babygeschrei und gelegentlichem Kindergetrampel -- entsteht und kein besonders rücksichtloses Verhalten der Nachbarn vorliegt.

einen Ombudsmann aufsuchen und ihn bitten zu vermitteln

bwhoch2  04.10.2013, 09:18

Wenn der Mensch (Partei C) den ganzen Tag nichts zu tun hat, zieht er sich auf sein unmittelbares Umfeld zurück und teilt rund herum aus. Er wird das immer weiter machen und es wird wohl immer schlimmer werden. Ein vermittelndes Gespräch hilft vielleicht für eine kurze Zeit, aber dann geht es wieder los.

Da ein klärendes Gespräch direkt mit Partei C nicht möglich ist, würde ich der Hausverwaltung (noch) einen Brief schreiben, in dem Du zu allen bisherigen Vorwürfen Stellung nimmst und erklärst, dass Du alles unternimmst, um Störungen der anderen Bewohner weitest gehend zu vermeiden. Gerade auch im Hinblick darauf, dass es im Haus jemand gibt, der offenbar über empfindlich ist. Verweise auch darauf, dass z. B. Geräuschbeeinträchtigungen auch andere Verursacher haben können. Weise dann auch darauf hin, dass Du als Mieter das Recht hast, die Wohnung zu nutzen, wie es allgemein üblich ist und Dich nicht ständig mit irgend jemandem aus dem Haus oder mit der Hausverwaltung darüber auseinander setzen willst, was Du in Deiner Wohnung zu tun oder zu lassen hast, erst Recht, wenn eventuelle Vorwürfe nicht ausreichend konkretisiert werden können.

Danach nimmst Du jeden weiteren Brief der Hausverwaltung einfach zur Kenntnis, prüfst für Dich, ob berechtigt oder nicht und heftest ihn ab. Um dem Bewohner von Partei C mitzuteilen, dass die Reklamation angekommen ist, machst Du jedes Mal einen kleinen Zettel, und schreibst drauf: "Danke, nun weiß ich wieder besser, was ich zu tun habe oder nicht tun darf. Kleine Süßigkeit, Blümchen oder Flasche Bier dazu und ihm vor die Tür stellen." Damit rechnet er nicht und weiß vielleicht gar nicht, wie er darauf reagieren soll.

Ernst wird es für Dich erst wieder, wenn Dir die Hausverwaltung eine Abmahnung schicken sollte. Diese muss ganz konkret den Vorwurf beschreiben und zwar so, dass eindeutig nachvollziehbar ist, dass man Dir und nicht jemand anders etwas ganz "Verwerfliches" unterstellt. Gegen diese Abmahnung kannst Du dann, wenn sie unberechtigt ist, richtig vorgehen, also mit anwaltlicher Hilfe. Dabei können dann auch alle bisherigen Briefe heran gezogen werden, um zu belegen, dass hier ein Mieter im Haus ist, der Dich ganz offensichtlich mobben, wenn nicht sogar durch seine Aktionen aus dem Haus werfen lassen will. Der Schuss könnte dann sowohl für die Hausverwaltung, als auch für Partei C ganz gewaltig nach hinten los gehen. Wo immer möglich, die befreundete Mietpartei mit ins Boot holen.

Ach ja: Hast Du schon eine Rechtsschutzversicherung? Jetzt ist noch Gelegenheit, eine abzuschließen. Die wirst Du brauchen.

Am besten auch mal bei Mieterschutzbund anmelden und Informationen holen! (c.a 80 Euro im Jahr) http://www.mieterschutzbund.de/

bwhoch2  04.10.2013, 09:16

Und was bitte soll der Mieterschutzbund ausrichten?

geeno  04.10.2013, 11:44
@bwhoch2

Besser als direkt einen Anwalt einzuschalten oder einen willkürlichen Brief an die HV aufzusetzen und in Zukunft wäre dann auch vorgesorgt.War nur eine Idee...Seitdem ich dort angemeldet bin,habe ich z.B. keine Probleme...

Schönes Wochenende

werbon  07.10.2013, 10:34
@geeno

Ein Anwalt wird wahrscheinlich eh bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigt.( OK bei AG ist kein Anwaltszwang aber sicher ratsam ). Da kann man sich gleich an einen richtigen Fachanwalt wenden. Für 80 € bekommt man sicherlich eine gute RS-Versicherung.

Hört sich fast an, als wolle Partei C deine Wohnung haben..... Oder beschwert er sich auch über andere Mieter?

Anentome 
Fragesteller
 05.10.2013, 09:23

ne nur über mich. Aber die Wohnung von Partei C ist größer als meine warum sollte sie sich eine Kleinere suchen wollen.

StupidGirl  05.10.2013, 09:30
@Anentome

Vielleicht deshalb? Die Miete wird auch günstiger sein..... War ja nur mein erster Gedanke, als ich deine Frage gelesen habe. Was unterscheidet dich von den anderen Mietern?