Nachbar behält Ball von Kindern ein!

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Diebstahl sehe so aus, dass der Nachbar sich den Ball irgendwo wegholt. So ist es Unterschlagung. Grundsätzlich sind spielende Kinder zu dulden, dass da auch mal ein Ball irgendwo landet, wo er eigentlich nicht hinsoll, ist auch völlig normal. Passiert das immer und immer wieder, sollte man eine Lösung suchen, um andere nicht unnötig zu belästigen. Aber hier scheint es ja eine Ausnahme gewesen zu sein.

In keinem Fall darf der Nachbar den Ball einbehalten. Apropos... Er oder sie nahm doch den Ball Deiner Tochter aus der Hand... Ich würde den Nachbarn, wenn es auch nur ein kleiner Wert ist, anzeigen und erfragen, ob es nicht DOCH gar Diebstahl ist. Deine Tochter h at zumindest sogar versucht, den Ball zurückzuhangeln, ohne das Grundstück zu betreten oder den Nachbarn zu belästigen.

Diesem Nachbarn gehört in jedem Fall ein Denkzettel verpasst, schon allein deshalb, weil er Nachwuchs nicht duldet.

millers416 
Fragesteller
 30.09.2014, 07:32

...ich war alleine schon geschockt, wie man nur als erwachsener Mensch, so sein kann und einem Kind von 4 Jahren den Ball aus der Hand nehmen und ihm dabei direkt in die Augen sehen kann!? Denke mal dass ich da Zivilrechtlich gegen vorgehen müsste, ne Anzeige würde bestimmt von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden!?

Quiddy  30.09.2014, 07:40
@millers416

Wahrscheinlich hast Du Recht, eine Anzeige wird dazu führen, dass er den Ball rausrückt oder Ersatz beschafft und er kommt mit einem blauen Auge davon.

Zivilrecht könnte allerdings teuer werden. Aber es wäre wünschenswert, dass sich jemand das mal antut und solchen Menschen mal ein wenig Akzeptanz und Toleranz gegenüber unseren Kindern und überhaupt anderen Mitmenschen gegenüber einflößt.

millers416 
Fragesteller
 30.09.2014, 07:47
@Quiddy

...allerdings, so etwas um die 1500,- € als Strafe für einen einkassierten kleinen Kinderball, würde bestimmt empfindlich Wirkung zeigen!?

Denke dass ich die Anzeige machen werde und einfach mal abwarten was passiert!

Immerhin is heute schon Dienstag, der Vorfall war am Samstag und Sonntag, der Ball ist noch immer nicht von den Nachbarn raussgerückt worden!

Ruf die Polizei an. Das was der Nachbar da tut ist Unterschlagung.

millers416 
Fragesteller
 30.09.2014, 07:29

...hatte ich mair auch schon überlegt, nur denke ich dass die tief luftholen und sich ein Lachen verkneifen würden!?

verreisterNutzer  30.09.2014, 07:45
@millers416

Würde ich nicht machen, denn dieser Schuss könnte nach hinten los gehen. Das einzige was daraus folgt ist ein sich immer weiter ausufernder Streit. Letztendlich geht es doch " nur" um einen Ball, dessen Wert vor Gericht als geringfügig eingestuft wird. Die ganzen Sachen die ganzen Dinge die später im verlauf des Streits hinzukommen wie verschiedene Äußerungen die dann fallen könnte einer Beleidigung gleichgestellt werden und somit sieht die Sache vom Gesetzgeber her dann anders aus. In der Aufregung lässt man ja gerne mal unbedacht eine Äußerung fallen und schon könnte man die Beleidigung getätigt haben. Nur so ein Anmerk meinerseits. Rechtlich ist das Verhalten des Nachbarn jedenfalls nicht in Ordnung. Immer häufiger bekommt man es mit dass Leute in dem Alter immer aggressiver zu Kindern werden. Für Kinder in dem Alter ist es sicherlich nicht zu verstehen da diese Altersgruppe doch eigentlich die typische Oma und Opa Generation vertritt und somit in den Kinderaugen eher für Güte und Nachsicht stehen sollten.

millers416 
Fragesteller
 30.09.2014, 07:56
@verreisterNutzer

...muss echt sagen, bin auch etwas geschockt über die deutsche Rechtsprechung, vertrete irgendwo die Meinung dass Diebstahl und/oder Unterschlagung, sei es noch so ein geringer oder größerer Wert, dieselbe kriminelle Motivation mit sich bringt!? Da sollte der Wert des Gegenstandes bei Gericht einer Anzeige oder Strafverfahren nicht ins Gewicht fallen!?

verreisterNutzer  30.09.2014, 07:59
@verreisterNutzer

wo ist denn jetzt der Kommentar mit den ganzen Bällen die man auf das Grundstück schießen wollte geblieben? jetzt ergibt meine Antwort keinen sinn mehr ohne diesen post.

millers416 
Fragesteller
 30.09.2014, 08:00
@verreisterNutzer

...keinen schimmer, evetuell von der Redaktion gelöscht?

Solche Nachbarn gibt es immer wieder. Daher gar nichts machen, sondern einen neuen Ball kaufen. Dann bei Müller usw. preiswerte Bälle kaufen und die nach und nach bei der Nachbarin im Garten schießen. Provozieren bis zum geht nicht mehr. Mal schauen wie sie dann reagiert. Aber mit so etwas würde ich meine kostbare Zeit nicht vergeuden.

millers416 
Fragesteller
 30.09.2014, 07:26

...eine ähnliche Intervention hatte ich auch schon im Hinterkopf!

Du könntest aber ihm mal eine Nachricht schicken. Bitte entsorgen sie sich schnellst möglich von diesem Planeten, da ihr Maximal Haltbarkeitsdatum schon vor Jahren abgelaufen ist und sie die Übergangsfrist nicht beachtet haben.

Grins. Nein, nur ein Scherz. Glaub mir es ist besser lieber einen neuen Ball zu kaufen. Bedenke einfach auch mal die Sache von der Seite deiner Schwiegermutter aus. Sie hat diesen Menschen weiterhin als Nachbarn und ich denke er wird sich später auf sie einschießen. Ist es die Sache Wert nur wegen eines Balls? Der Klügere stellt sich nicht auf das gleiche Niveau wie dieser Mensch.

Hallo, so um Euch mal auf dem laufenden zu halten, gestern is ein Brief der Staatsanwaltschaft reingeflattert. Darin wird mir erklärt dass Verfahren laut § 153 Abs.1 StPO eingestellt wurde!

Echt der Hammer, solche leute gehören wenigstens zu einer Saftigen Geldstrafe verknackt, die sie als Spenden an eine Kinderkrebshilfe oder ähnliches zu entrichten haben!?

Kann jetzt also meine Kinder getrost mit dem Grundsatz erziehen "In Deutschland darfst Du stehlen, die passiert eh nichts" ein hoch auf unsere nichtsnutzige Rechtssprechung! Wenn man dem Staat was klaut wird man wegen Cent beträgen verknackt wird aber dem Bürger was gestohlen, dann passiert nichts!?