Nach Übernehmen des Auszubildenden darf die Firma eine sechsmonatige Urlaubssperre aufdrücken?

3 Antworten

was nicht passieren darf: erneute probezeit.

aber urlaub wird gewährt im sinne von erlaubt, d.h. der arbeitgeber darf sagen, wann du urlaub erhältst. er kann deshalb auch zeiträume für urlaub sperren oder betriebsurlaub festlegen.

bei der urlaubsplanung muss der arbeitgeber aber die interessen des arbeitnehmers berücksichtigen und da würde ich mich fragen: wann war der letzte urlaub und ist der zeitraum zwischen vergangenem und neuen urlaub nicht zu lange? man braucht irgendwann ja auch seine erholung.

es kann aber sein, dass du trotz der sperre urlaub bekommst, wenn du kurz vorher danach fragst. manchmal ist das, was auf dem papier steht, und die praxis verschieden. ich weiß nicht, wie gut/schlecht man mit deinem chef reden kann?

Doch,  es ist ein neuer Arbeitsvertrag in einer neuen Position,  da du ja kein Azubi mehr bist. Ist rechtens