nach Regenfall Entfeuchtungsgerät im Keller, wer zahlt die Stromkosten?

7 Antworten

Irgendwie ging das abschicken nicht richtig. Also wenn die Antwort mehrmals erscheint, sorry. Da es sich hier nicht um Leitungswasser handelt, tritt auch keine Versicherung ein. Es ist also dann ein "Vergnügen" des Vermieters, bzw. Mieters, da der Strom über den Gemeinschaftsstrom abgerechnet wird.

Wenn der Eigentümer in seiner Wohngebäudeversicherung die erweiterte Elementardeckung eingeschlossen hat, dann wäre ein Schaden aus Überschwemmung (des Grund und Bodens) versichert. Dazu müsste das Regenwasser durch Kellerfenster- oder Türen eingdrungen sein.

Der Selbstbehalt bei "Elemantar" liegt aber in der Regel zwischen 500 und 5000 EUR. Eventell auch in Prozent von der Versicherungssumme formuliert.

Man sieht also, dass die Frage nach der Versicherung eher theoretisch ist. Warhscheinlich macht es keinen Sinn, den Schaden überhaupt zu melden. "Elementar" ist mehr ein Schutz gegen Totalschäden, also wenn das ganze Haus "wegschwimmt".

Derjenige, dem der Keller gehört und der dadurch bedingt ja auch die Trocknung bestellt hat. Alles doch ganz einfach. Der Vermieter kann nicht nur, er muß sogar diesbezügliche Kosten in eine BK-Abrechnung einstellen, so jedenfalls der BGH und auch aktuell die örtlichen AG und LG. Er muß sie aber erkennbar für die Mieter wieder herausnehmen, da diese solche Kosten und Lasten nicht zu bezahlen haben. Prüfe also zwingend die AR 2011, ob der Vermieter so verfährt und die Gesamtkosten des Grundstücks in die AR einstellt und die nicht umlegbaren wieder heraus nimmt, so wie es der BGH ausgeurteilt hat. Macht er das nicht, ist die Abrechnung eben nicht ordnungsgemäß mit dem Ergebnis, daß eine etwaige Nachforderung sowie Erhöhungen der Vorauszahlungen nicht fällig sind. Gut für den Mieter!

Du könntest dir mal das Gerät genau begucken. Es müsste ein Typenschild haben bzw. auch ein Schild wo die Verbrauchswerte draufstehen. Ansosten kann man das Gerät mal googlen und so die Werte heraus finden. Stromkosten für Entfeuchtungsgeräte lassen sich berechnen und würden auch evtl. von einer Versicherung übernommen sofern Versicherungsschaden. Nicht zwingend haben die einen großen Verbrauch.

Ist der Eigentümer ,sprich auch der Wohngebäude Besitzer Elementatschaden versichert ,werden auch damit die "Schadens/Behebung/Bewegungskosten" dafür übernommen..HG DerMakler