Nach nudes gefragt aber keine beckommen Anzeige deswegen?


14.06.2023, 17:59

Wollte sagen das ich sie auf snapchat angeschrieben habe

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein sie kann dich nicht anzeigen.

es ist keine Straftat jemanden nach nudes zu fragen. Wärst du ü18 und sie u18 wäre es was anderes wobei selbst dann keine Anzeige möglich wäre. Sie versucht dir Angst du machen kleiner keine Sorge. Ab zur nächsten Chaya

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Sache ist ganz einfach: Der Besitz von kinderpornografischen Bildern ist strafbar.

Sie hat keine geschickt, aber sie hätte durch die Anzeige den Verdacht auf Dich gelenkt, dass Du das öfters machst, vielleicht auch schon erfolgreich warst, demzufolge auch einige oder sogar viele Bilder auf Deinen elektronischen Geräten gespeichert und vielleicht sogar verteilt hast.

Die Polizei würde dem Verdacht nachgehen. Somit würde ich Dir dringend empfehlen, alles, was Du an solchem Material schon gesammelt hast unbedingt restlos zu löschen. Dann kann Dir eigentlich nichts passieren.

SZ1984  14.06.2023, 18:10

Mit 14 ist man vor dem Gericht kein Kind mehr.

Zwischen 14 und 17 Jährige dürfen, im Rahmen ihrer sexuellen Selbstbestimmung, Bildmaterial austauschen aber nicht weiter verbreiten.

Und danach zu fragen ist erst recht nicht strafbar. Ihnen wird absolut gar nichts passieren.

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bwhoch2  14.06.2023, 18:44
@SZ1984

Danach zu fragen, ist nicht strafbar, jedoch muss dem Verdacht nachgegangen werden. Gibt es kein einschlägiges Bildmaterial, wird dem FS nichts passieren.

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Libertinaerer  15.06.2023, 10:08
@bwhoch2
jedoch muss dem Verdacht nachgegangen werden.

Schwer von Begriff? Welcher "Verdacht"?

Nudes sind nicht zwingend pornografisch, und pornografische Bilder von 14-jährigen Jugendlichen sind keine "Kinderpornografie".

Es wäre "Jugendpornografie", und die hätte sie herstellen und ihm schickenn dürfen. Und er hätte sie auch besitzen dürfen, wenn das für sie okay gewesen wäre.

War es nicht, also hat sie nichts geschickt, Thema beendet. SO einfach ist das.

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bwhoch2  15.06.2023, 13:17
@Libertinaerer

Erfolgt eine Anzeige, geht das womöglich doch nicht so einfach. Wenn Du wüsstest, wie scharf Staatsanwälte hinter solchen Sachen her sein müssen.

Mag sein, dass die ein oder andere Stelle hier schnell abwinkt, aber andere gehen umso heftiger ran. Es geht hier dann nicht um die Bilder von 14-jährigen, die vielleicht noch gar nicht geschickt wurden, sondern evtl. andere im Besitz befindliche des FS, die ggf. auch jüngere Mädels zeigen.

Du kannst es locker sehen. Ich auch, aber wenn einmal eine Anzeige erfolgt ist, wer weiß denn schon, was daraus gemacht wird?

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Libertinaerer  15.06.2023, 14:46
@bwhoch2

Was soll der Unsinn? Ein Anfangsverdacht ohne jeden konkreten Anhaltspunkt auf eine Straftat, selbst WENN es zum vollkommen legalen(!) Bildertausch gekommen wäre, lässt sich daraus nicht konstruieren.

Und das auch noch durchzusetzen gegen das hohen Gut der geschützen Wohnung?

Klingt für mich nicht nach Demokratie und Rechtsstaat, sondern nach Polizeistaat und Faschismus.

Sicher, es gibt auch mal eher rechtsbeugende, vollkommen überzogene Maßnahmen wie beim Hamburger "Pimmelgate".

Aber auch da war immerhin eine tatsächlich möglicherweise strafbare Handlung der Anlass (Beleidigung), nicht, dass der Beschuldigte zwar nichts illegales gemacht habe, aber sicherheitshalber könne man doch auch einfach so mal durchsuchen - vielleicht findet man ja was?

Wow, einfach nur wow! Da klappt ja jedem Strafverteidiger das sprichwörtliche Messer in der Hose auf. 🤣

aber wenn einmal eine Anzeige erfolgt ist, wer weiß denn schon, was daraus gemacht wird?

Nichts. Das weiß ich aus Erfahrung. 😎

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Libertinaerer  16.06.2023, 09:40
@bwhoch2

Ich würde einfach raten, sich an die Gesetze zu halten.

Das ist geschehen, und anderes wurde auch nicht versucht.

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bwhoch2  16.06.2023, 09:49
@Libertinaerer

Genau das meine ich auch. FS hat sich in Bezug auf die Person, die er angefragt hat, an das Gesetz gehalten.

Meine Empfehlung die ganze Zeit ist, alle elektronischen Geräte und alle Datenträger, die er zu Hause verwahrt, dahin gehend zu überprüfen, ob er irgendwelche Bilder, also Nudes von Kindern drauf hat, also von unter 14-jährigen, denn der Besitz allein ist schon strafbar. Er kann sich also schützen, indem er solches Material, sofern vorhanden, komplett löscht.

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Libertinaerer  16.06.2023, 10:17
@bwhoch2
  1. Danke für sinnvolle Ratschläge, auch wenn es nicht Thema war.
  2. Noch besser: Erst gar keine Nudes mit U14 tauschen - mindestens aber keine, die als Kipo gelten.
  3. Am Besten: Sämtliche sensible Daten, dazu gehören sicherlich auch intime Bilder von sich selbst, den (Ex-)Partnerinnen oder Gelegenheitskontakten, aber auch berufliche Daten (Stichwort: Home-Office) und Finanzdaten gehören grundsätzlich nicht in die Cloud, und sollten bei lokaler Speicherung stets verschlüsselt werden (z.B. mit VeraCrypt).

Denn je kleiner die Hardware, desto leichter der Diebstahl oder schlicht das Verlieren.

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Das ist sexuelle Belästigung. Und außerdem gibt es genug Pornoseiten.

Nein kann sie nicht solange du oder sie dir keine gesendet hat