Nach Hausüberschreibung noch haftbar?
Hallo,
braunsche dringend Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Eheleute trennen sich 2004. Der Ehemann überschreibt seine Hälfte des Hauses an die Noch-Ehefrau Anfang 2005.
Dafür wird ein Notar aufgesucht, der dann auch alles andere in die Wege leiten soll (z.B. Grundbucheintrag). Ist alles festgehalten im Übertragungsvertrag.
Scheidung dann Mitte 2005.
2011 steht beim Ex-Ehemann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und will Geld eintreiben aus 2007 (noch offene Abfallgebühren vom Haus)
Exfrau verkaufte wohl 2007 das Haus und ist mittlerweile in der Privatinsolvenz.
Auf Nachfrage bei der Stadt wurde ihm gesagt, dass er bis zum Verkauf des Hause noch im Grundbuch eingetragen war und somit haftet.
Notar selbst gibt schwammige Aussagen und rät zur Zahlung.
Aber er hätte doch die Löschung schon 2005 veranlassen sollen! Warum dies nicht geschehen ist, gibt er keine Auskunft.
Die Summe jetzt ist nicht sehr hoch, aber wir haben angst, dass da noch mehr Schulden sind vom Haus und das jetzt erst der Anfang ist!!!
Bin für alle Tipps dankbar!!!
4 Antworten
Hallo,
hast du Unterlagen darüber ,Beglaubigte Unterlagen,das du deine Hälfte des Hauses auf deine "damalige Nochehefrau" überschrieben hast?
Geht aus den Scheidungsunterlagen hervor das "Sie" das ganze Haus bekam .
Ich kann dir nur den Tip geben,suche dir einen Rechtsanwalt der sich mit diesen Dingen auskennt.Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben - die arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen.Ist hilfreicher als irgend jemand aus den Telefonbuch zu nehmen.
Eine möglichkeit-wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist,Rechtsberatung beim Gericht oder frage bei der Verbraucherzentrale nach,oder bei der Caritas -auch die haben manchmal recht piffige Leute - die dir zumindest weiterhelfen können.
Meine Meinung : es ist durchaus denkbar das du zahlen musst,wenn du nicht nachweisen kannst ,das du seit 2005 mit den Haus nichts mehr am Hut hast.Du schreibst zwar : Ist alles festgehalten im Übertragungsvertrag.Scheidung dann Mitte 2005. Das könnte für den Rechtsanwalt den du ggf.einschaltest sehr interessant werden.Und mit recht stimme ich dir zu,wenn deine/eure Gedanken......Die Summe jetzt ist nicht sehr hoch, aber wir haben angst, dass da noch mehr Schulden sind vom Haus und das jetzt erst der Anfang ist!!!..... in diese Richtung gehen.
Zumal der Rechtsanwalt zumindest beauftragt und bezahlt wurde die Löschung im Grundbuchamt zu beantragen und dieses sollte dir eigentlich auch mitgeteilt worden sein.
cu
Hallo Geschädigter
Du solltest Dir als Erstes mal das Grundbuch ansehen. Dort muss ja dann irgendwann die Umschreibung erfolgt sein.
Wenn das nicht der Fall sein sollte den Notar auffordern, dies umgehend durchzuführen und ihn ggfls. bei weiteren Forderungen haftbar machen.
Viel Erfolg
Das wird der Notar wohl verdüst haben.. ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sollte für Klärung schaffen.
Genau! Dem droht jetzt eine Klage ins Haus - seine Versicherung wird er ja hoffentlich nicht auch vergessen haben zu zahlen!
Vielen Dank Euch erstmal.
Dann muss ich mal schauen, wie wir das mit dem Rechtsanwalt machen. Versicherung haben wir leider nicht, verdienen aber warscheinlich zu viel um nen Beratungsschein zu bekommen. Verbraucherzentrale gibs hier leider nicht.
Unterlagen habe wir genügend: Urkundenrolle über die Übertragung, Urkundenrolle über (nachträglichen) Ehevertrag. In beidem steht die Hausübertragung mit drin. Lief alles über den Notar.
Leider gehts nur um 60€, aber wie oben beschrieben....die angst, dass es noch mehr wird, wenn wir einmal zahlen.
Können wir irgendwo einsehen oder uns an jemanden wenden, wenn wir wissen wollen, ob noch mehr schulden bei der Stadt sind.
2. Frage: der Notar sagt mir, dass ich das Geld von meiner Ex wieder holen könnte. Da sie ja in der Insolvenz ist und keine neuen Schulden machen darf ( sonst gefährdet sie diese), hab ich reelle Chancen das Geld zurück zu bekommen?